Leserservice
Zahlreiche Angebote wie z. B. Internet-PCs, WLAN, Drucker, Kopierer usw. können Sie ohne Anmeldung nutzen. Gerne können Sie auch Tageszeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Bibliotheksausweis bei uns im Haus lesen. Sobald Sie Medien nach Hause entleihen, eMedien herunterladen, eine Fernleihe bestellen oder sich ein Medium wünschen, müssen Sie sich jedoch als Benutzer anmelden.
Anfahrtsbeschreibung
So kommen Sie zu uns:
Die Stadtbibliothek Freising befindet sich seit 2006 in der „Alten Feuerwache“ in der Freisinger Innenstadt. Sie liegt etwas zurückgesetzt von der Unteren Hauptstraße an einem kleinen Platz und ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut erreichbar. Neben der Bibliothek gibt es einen Behindertenparkplatz. Ansonsten gibt es bei der Stadtbibliothek keine kostenlosen Parkplätze. Das hinter der Bibliothek gelegene Parkhaus Sparkasse in der Weizengasse ist kostenpflichtig.
Anmeldung und Kündigung
Anmeldung
Um sich anzumelden benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis (Alternativ: Reisepass + Meldebescheinigung)
- Kinder unter 16 Jahre benötigen zusätzlich die Unterschrift eines/einer Erziehungsberechtigten
- Bargeld / Girocard für die Benutzungs- und Leseausweisgebühren
Leseausweis
Der Leseausweis hat auf seiner Rückseite unter dem Barcode eine zwölfstellige Benutzernummer.
Das Passwort ist das Geburtsdatum des Benutzers, achtstellig ohne Punkt und Komma. Bsp.: Sie sind geboren am 6. Februar 1960 --> Das Passwort lautet: 06021960
Sie können mit Ihrem Leseausweis:
- Medien aus der Stadtbibliothek Freising nach Hause entleihen
- E-Medien bei SübO - Südbayern OnLeihe herunterladen
- auf Artikel des Munzinger Archivs zugreifen
- Ihre Medien verlängern
- Medien reservieren
- Medien per Fernleihe bestellen
Bitte beachten Sie:
- Der Leseausweis ist nicht übertragbar (= Sie dürfen Ihn nicht an eine andere Person weitergeben). Der Inhaber haftet für Beschädigung von Medien, Gebühren und Ausweisverlust - es dient also Ihrem eigenen Schutz vor Missbrauch. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Kinder nur altersgerechte Medien ausleihen können.
- Der Leseausweis wird bei jeder Ausleihe sowie Verlängerung benötigt.
- Der Verlust des Leseausweises sollte unverzüglich gemeldet werden, damit er gesperrt werden kann, um Missbrauch vorzubeugen!
- Adressen- und Namensänderungen müssen umgehend gemeldet werden!
- Ist die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises abgelaufen oder haben Sie zu hohe Gebühren oder ihre Gebühren zu lange nicht gezahlt, wird Ihr Ausweis automatisch gesperrt.
Ausweisverlängerung und Kündigung
Sie müssen Ihren Leseausweis nach Ablauf der Gültigkeit aktiv verlängern, wenn Sie die Stadtbibliothek weiter nutzen möchten. Wenden Sie sich dafür an das Personal an der Rückgabetheke.
Wenn die Ausweisgültigkeit bereits abgelaufen ist, können Sie sie auch in Ihrem Leserkonto verlängern. Bitte beachten Sie: Sie können anschließend nur am gleichen Tag und nur 1x ihre Medien verlängern. Danach wird ihr Ausweis bis zur Bezahlung der Ausleihgebühren gesperrt.
Nach 5 Jahren Inaktivität wird Ihr Leserkonto bei uns gelöscht. Es ist daher nicht nötig, explizit zu kündigen.
PDF-Dokumente zum Thema: Anmeldung und Kündigung
Satzung der Stadtbibliothek Freising
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Freising gültig bis 14.12.23
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Freising gültig ab 15.12.23
DSGVO-Infoblatt für die Ausleihe
Regeln und Etikette in der Stadtbibliothek
Reservierung von Medien
Gegen eine Gebühr von 1 Euro können Sie Medien reservieren. Diese Gebühr wird auch bei Nichtabholung der Medien fällig.
Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr gewünschtes Medium für Sie zur Verfügung steht und können es innerhalb einer Frist von 10 Tage abholen.
Medien, die nicht entleihbar sind (=Präsenzbestand), können auch nicht reserviert werden.
Ausleihe
Sie leihen die Medien selbstständig an einer unserer Verbuchungsstationen im Erdgeschoß aus.
Kontrollieren Sie bitte unbedingt alle Medien vor der Ausleihe auf Schäden und/oder Vollständigkeit. So umgehen Sie später unnötige Diskussionen über die Schuldfrage. Sollten Sie Beschädigungen an entliehenen Medien feststellen, melden Sie uns diese bitte umgehend.
An den Verbuchungsstationen haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Quittung mit den Leihfristen auszudrucken.
Ausleihmenge
Erwachsene können max. 50 Medien zur gleichen Zeit ausleihen, Kinder und Jugendliche max. 30 Medien. Die Verteilung innerhalb dieser maximalen Ausleihmenge zwischen Musik-CDs, Hörbüchern, Zeitschriften, CD-ROMs, Filmen, Spielen, Konsolenspielen und Büchern bleibt jedem selbst überlassen.
Leihfristen:
- 2 Wochen für Zeitschriften, Konsolenspiele und Filme
- 4 Wochen für Bücher, CDs, CD-/DVD-ROMs, Kassetten und Spiele
Das Ende der Leihfristen können Sie telefonisch erfragen, über Mein Konto oder an den Verbuchungsstationen nachsehen.
Verlängerungen
Entliehene Medien können Sie - vor Ablauf der Leihfrist und soweit sie nicht von einem anderen Leser vorgemerkt sind - bis zu zweimal verlängern:
- Selbstständig: per Login in Mein Konto
- Falls Sie beim Versuch, Ihre Leihfristen online selbst zu verlängern, auf technische Probleme stoßen sollten, sprechen Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail oder telefonisch unter Tel.: 08161 / 54 442-05 an.
- Telefonisch: 08161 / 54 442-05
- Persönlich: An der Rückgabetheke
Bei Überschreitung der Leihfrist fallen automatisch Gebühren an. Achten Sie daher bitte unbedingt auf das Rückgabedatum! Bitte machen Sie deswegen dem Bibliothekspersonal keine Vorwürfe, es hat keinen „Schuldanteil“ an verspäteter Rückgabe.
Eine erneute Ausleihe direkt nach der Rückgabe ist nicht möglich.
Benachrichtigungen und Erinnerungsservice
Nach Ihrem Login in Ihr Mein Konto können Sie rechts unter „Info-Service“ Ihre E-Mailadresse eintragen und auswählen, in welchen Fällen Sie nicht per Post, sondern lieber per E-Mail benachrichtigt werden möchten. Sie können Ihre bevorzugte Benachrichtigung und Ihre Mailadresse in Ihrem Leserkonto unter Info-Service „Benachrichtigungen per Email“ jederzeit selbständig ändern.
Sie können hier auch den E-Mail-Erinnerungsservice für die Medien aktivieren, der Sie am Tag vor Ablauf der Leihfrist informiert. Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen leider keine Garantie auf den Erhalt der Benachrichtigung gegeben werden kann! Bei Nichtempfang der Erinnerung besteht daher keinerlei Anspruch auf Erlass eventuell entstandener Säumnisgebühren.
Rückgabe
Bitte geben Sie Ihre Medien während unserer Öffnungszeiten an der Rückgabetheke im Erdgeschoß ab. Sie können Sie auch einer Person Ihres Vertrauens mitgeben.
Achten Sie darauf die Medien vollständig und unversehrt zurückzubringen. Der Benutzer haftet für Beschädigungen oder bei Verlust von Medien! Entliehene Medien sollen sorgsam behandelt werden, da sie der Allgemeinheit gehören. Unterstrichene Sätze und Randbemerkungen sind ein Ärgernis für den nachfolgenden Leser und verpflichten zum Ersatz. Versuchen Sie bitte nicht, Schäden selbst zu beheben (Kleben von Buchseiten etc.).
Außerhalb unserer Öffnungszeiten gibt es für Notfälle eine Rückgabeklappe. Diese schließt bei Überfüllung automatisch. Ihr Inhalt wird erst am nächsten Öffnungstag manuell von uns zurückgebucht.
Beschädigte oder verloren gegangene Medien
Sie haben ein Buch, eine CD, oder ähnliches aus der Bibliothek verloren oder beschädigt? Dies kann vorkommen und ist kein Grund zum Verzweifeln. Sie sind jedoch zum Ersatz verpflichtet. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte an das Personal an der Informationstheke im 1. Untergeschoß.
Versuchen Sie bitte nicht, Schäden selbst zu beheben. Wenn ein Schaden reparabel und vertretbar ist, übernehmen wir dies mit Spezialwerkzeug und –material.
PDF-Dokument zum Thema: Regeln und Etikette
Gebühren
Die jeweiligen Gebühren basieren auf unserer Gebührensatzung.
Hier eine kurze Übersicht über pauschale Benutzungsgebühren:
- Jahresbenutzungsgebühr für Minderjährige bis 16 Jahre: 0,00 EUR
- Jahresbenutzungsgebühr für Jugendliche ab 16 Jahre: 5,00 EUR
- Jahresbenutzungsgebühr für Erwachsene: 12,00 EUR
- Jahresbenutzungsgebühr für Familien: 15,00 EUR
- Pauschale Tagesbenutzungsgebühr: 2,00 EUR
Die Familiengebühr kann für 2 Personen ab 18 Jahren, die in einem Haushalt wohnen, in Anspruch genommen werden. Jugendliche ab 16 Jahren, die im gleichen Haushalt leben, können in die Familiengebühr mit einbezogen werden.
- Erstausstellung eines Leseausweises: 1,00 EUR
- Ersatzausstellung eines Leseausweises: 3,00 EUR
- Versäumnisgebühren für Erwachsene: 2,00 € pro Medium und angefangene Woche
- Versäumnisgebühren für Kinder, Jugendliche: 1,00 € pro Medium und angefangene Woche
- Vorbestellungsgebühr (Reservierungsgebühr): 1,00 € pro Medium
Schutzgebühr für Fernleihbestellungen:
- Bücher: 3,00 EUR pro Band (inkl. Porto)
- Leihverkehr Kopien: ab 2,00 EUR pro Kopiensatz (abhängig von der Seitenanzahl)
PDF-Dokumente zum Thema: Gebühren
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Freising
Satzung der Stadtbibliothek Freising
Orientierung und Hilfe in der Stadtbibliothek
Alle Medien, die sich im Bestand der Stadtbibliothek Freising befinden, sind über den OPAC recherchierbar.
Im Katalog werden außer den Medien der Stadtbibliothek auch die Medien der Bibliothek des Stadtarchivs Freising angezeigt. Diese sind nur vor Ort einsehbar.
Auch die Medien der Schulbibliotheken der Paul-Gerhard-Schule und des Josef-Hofmiller-Gymnasiums sind über den Katalog der Stadtbibliothek recherchierbar. Sie sind nur für die Schüler der jeweiligen Schule entleihbar.
Wenn Sie einen Titel nicht finden, können Sie ihn eventuell per Fernleihe bestellen oder einen Leserwunsch ausfüllen.
Falls Sie ein Medium nicht finden, können Sie sich im OPAC mit Klick auf "Wegweiser" eine Orientierungshilfe geben lassen oder Sie fragen das Personal an der Informationstheke im 1. Untergeschoß.
Die Freisinger Stadtbibliothek
Medienspenden
Häufig werden uns Geschenke in Form von Büchern und anderen Medien angeboten. Eine Geste, über die wir uns freuen – zeigt dies doch, dass die Freisinger Bürger*innen ihre Stadtbibliothek unterstützen wollen. Diese Buchspenden sollen grundsätzlich in den aktuellen Bestand eingegliedert werden, müssen also zur Nachfrage der Leserschaft passen. Um den Bestand der Bibliothek möglichst aktuell zu halten, nehmen wir daher nur Buchspenden an, deren Erscheinungsdatum nicht mehr als 3 Jahre zurückliegt. Ausnahme: Klassiker, Bestseller, fremdsprachige Romane sowie DVDs, Hörbücher, CDs und Spiele.
Altbestände oder Medien aus Wohnungsauflösungen nehmen wir grundsätzlich nicht an.
Da die Bearbeitung eines Buches, bis es ausgeliehen werden kann, Arbeitszeit und Material kostet, bitten wir Sie um Verständnis, wenn Ihr gespendetes Medium eventuell auch auf unseren Flohmärkten verkauft wird
Bitte bringen Sie Ihre Spenden unbedingt während der Öffnungszeiten an die Theke im 1. Untergeschoss, da wir sie sonst nicht als Spende in den Bestand aufnehmen können, sondern als Fundsache behandeln müssen. Um Ihnen unnötige Wege und Enttäuschungen zu ersparen, bitten wir Sie, geplante Spenden vorher mit uns abzustimmen. Wenden Sie sich dazu an die Information im 1. Untergeschoss (Telefon 08161 / 54-44222).
PDF-Dokument zum Thema: Medienspenden
Haben Sie auch schon aufgrund der Langeweile im Lockdown Ihr Bücherregal ausgemistet?
Und nun wissen Sie nicht wohin mit den noch guten, aussortierten Büchern?
Wie oben beschrieben können Sie sie zu uns bringen, aber es gibt auch noch eine sinnvolle Alternative:
Der offene Bücherschrank vor dem Freisinger Bahnhof!
Unter dem Motto: - Stöbern. Tauschen. Schätze finden -
hat seit Dezember 2020 jetzt auch Freising eine von bundesweit 2400 dieser Büchertauschbörsen.
Die Idee ist, kostenfrei und ohne administrativen Aufwand Lesestoff einstellen oder entnehmen zu können.
So können Ihre Schätze noch anderen Menschen ein paar glückliche Stunden bescheren.