Im Bürgerbüro Freising befindet sich das Fundbüro, in dem verloren gegangene Gegenstände abgegeben bzw. abgeholt werden können. Wie Sie genau vorgehen müssen, wenn Sie einen Gegenstand gefunden oder verloren haben, erfahren Sie auf dieser Seite.

Sie haben etwas gefunden

Wer einen Gegenstand im Wert von mehr als 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich zu melden. Wir bitten, diesen Gegenstand schnellstmöglich dem Fundbüro zukommen zu lassen, da jede Verzögerung für den/die Verlierer*in unangenehme Stunden bereiten kann.

Welche Sachen werden nicht angenommen

- Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
- Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
- Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen:
- Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen.
- Gegenstände, die offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen: alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte usw.

Sie haben etwas verloren

Ist Ihnen ein Gegenstand abhandengekommen, bitten wir Sie, persönlich beim Fundbüro zu den Öffnungszeiten vorzusprechen. Selbstverständlich können Sie sich auch telefonisch oder per E-Mail nach einem verlorenen Gegenstand erkundigen.

Kleinere Gegenstände wie Mützen, Handschuhe, gebrauchter Modeschmuck, Schals oder auch Schlüssel aller Art werden nicht in die Datenbank aufgenommen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache nicht abgeholt, so hat der/die Finder*in Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der/die Finder*in nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Abholung

Bitte bringen Sie zur Abholung einer Fundsache den Personalausweis oder Reisepass und evtl. vorhandene Nachweise mit, aus denen hervorgeht, dass Sie Eigentümer*in der Fundsache sind (z. B. Handy-Kaufvertrag, Ladegerät).

Bitte beachten Sie den jeweils fälligen Kostenersatz

Finderlohn

Der/die Finder*in kann von dem/der Verlierer*in Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 Euro fünf Prozent, ab einem Wert von 500 Euro drei Prozent des Mehrwertes.

Fund eines Fahrrads

Fundangelegenheiten, die Pkw, Motorräder, Fahrräder, Mofas, Roller usw. betreffen, werden zunächst ausschließlich von der Polizei Freising bearbeitet. Gefundene Fahrräder und Fahrräder mit Aushilfsmotoren werden von der Polizei nach Abschluss der Ermittlungen dem Fundbüro übergeben. 

Haben Sie ein Fahrrad entdeckt, das anscheinend niemandem gehört, ist es möglich, dass Sie dieses nach Überprüfung durch die Polizei bei sich zu Hause aufbewahren. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall den Fund danach unverzüglich beim Fundbüro anzeigen (eventuell Fundanzeige der Polizeiinspektion Freising mitschicken) und hierbei möglichst genaue Angaben machen (Marke, Farbe, Rahmen-Nummer, Reifengröße, Schaltung usw.).

Fahrräder, die bei dem/der Finder*in verwahrt werden, gehen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist automatisch in das Eigentum des/der Finder*in über, sofern sich der/die rechtmäßige Eigentümer*in nicht meldet. Fundräder werden ansonsten in der Stadtgärtnerei Freising (Lagerort der Stadt Freising), Ismaninger Straße 84, 85356 Freising aufbewahrt.

Öffentliche Versteigerung
In der Regel findet in der Stadtgärtnerei Freising ein- bis zweimal jährlich eine Versteigerung von Fundrädern statt, die den Eigentümer*innen nicht zugeordnet werden konnten. Die Termine werden mittels amtlicher Bekanntmachung in der Presse und hier auf der Homepage veröffentlicht.

Ihr Kontakt

Fundbüro des Bürgerbüros Freising
Telefon 08161/54-0
fundamt@freising.de

Keine Terminvereinbarung notwendig

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