Pässe & Ausweise
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu verschiedenen Pässen und Ausweisen.
Ab 01.Mai 2025 ist nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder rechtlich zulässig
Wir weisen darauf hin, dass ab dem 01.05.25 keine gedruckten Passbilder mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten angenommen werden können.
Zulässig ist entweder die Erstellung bei der zuständigen Behörde oder die zertifizierte Übermittlung digitaler Lichtbilder durch private Fotodienstleister.
Lichtbildaufnahme im Bürgerbüro ab sofort möglich
Sie haben die Möglichkeit das digitale Lichtbild während der Beantragung im Bürgerbüro erstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt6,00 €, die auch bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass nur einmalig anfällt.
Beachten Sie bitte, dass die Erstellung eines Lichtbildes für Babys im Bürgerbüro nicht möglich ist, sofern der Kopf noch nicht selbstständig gehalten werden kann. Bildaufnahmen in Liegeposition sind im Bürgerbüro nicht möglich. (Professionelle Fotodienstleister bieten i.d.R. eine rechtskonforme Lichtbilderstellung für Babys in digitaler Form an)
WICHTIG:
Wenn Sie eine Fotoaufnahme im Bürgerbüro wünschen, buchen Sie bitte den Termin entsprechend, da wir hierfür mehr Zeit einplanen müssen:
- Personalausweis + Fotoaufnahme
- Reisepass + Fotoaufnahme
Fotodienstleister in Ihrer Nähe, welche die zertifizierte Cloud-Lösung für digitale Lichtbilder nutzen, finden Sie hier.
Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen. Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.
Antragstellung
- Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
- Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig
- Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige durch den gesetzlichen Vertreter müssen die Kinder anwesend sein
- Für die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises für unverheiratete Minderjährigeunter 16 Jahren bedarf es einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile (Zustimmungserklärung), sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
- Bei der erstmaligen Beantragung ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild, ab 01.05.25 nur noch in digitaler Form
- Geburtsurkunde bzw. Personalausweis oder Reisepass
- Ggf. Zustimmungserklärung
Fristen
Bearbeitungsdauer etwa 3 Wochen;
vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich
Abholung mit Vollmacht
Die Aushändigung kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen - hier gelangen Sie zum Formular für die Vollmacht. Die bevollmächtigte Person (volljährig) muss zur Abholung den alten Personalausweis mitbringen und sich selbst ausweisen können.
Gebühren & Gültigkeit
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro - 10 Jahre gültig
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro - 6 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro - 3 Monate gültig
- Direktversand: 15,00 Euro
Die PIN-Rücksetzung für die Onlinefunktion ist im Bürgerbüro möglich.
Reisepass
Der deutsche Reisepass genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Antragstellung
- Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
- Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig
- Bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige durch den gesetzlichen Vertreter müssen die Kinder anwesend sein
- Für die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter
18 Jahren bedarf es einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile (Zustimmungserklärung), sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.
Bei der erstmaligen Beantragung ist die Geburtsurkunde bzw. der Personalausweis vorzulegen.
Fristen:
Bearbeitungsdauer derzeit ca. 6 Wochen
Vorläufiger Reisepass: Die Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen zulässig, sofern die Ausstellung eines Expresspasses zeitlich nicht mehr möglich ist. Die Dringlichkeit ist nachzuweisen.
Abholung mit Vollmacht
Die Aushändigung kann auch an eine vom Antragsteller schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen - hier gelangen Sie zum Formular für die Vollmacht. Die bevollmächtigte Person (volljährig) muss zur Abholung den alten Reisepass mitbringen und sich selbst ausweisen können.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild, ab 01.05.25 nur noch in digitaler Form
- Geburtsurkunde bzw. Personalausweis oder Reisepass
Reisepass mit 48 Seiten / Expresspass
Der 48-Seiten-Reisepass ist vor allem für Vielreisende geeignet, da dieser 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge enthält.
Für eilige Fälle hat die Bundesdruckerei die Beantragung des Expresspasses ermöglicht. Die Anlieferung des Passes soll laut Auskunft der Bundesdruckerei innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang erfolgen. Selbstverständlich sind Expresspass und 48-Seiten-Reisepass auch kombinierbar.
Gebühren & Gültigkeit
- Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 37,50 Euro
- Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 10 Jahre gültig): 70,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Expresspass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 69,50 Euro
- Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 10 Jahre gültig): 102,00 Euro
- Direktversand: 15,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass nicht verlängert werden kann!
Eine Verdoppelung der Gebühren fällt an
- bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
- bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des/der Antragsteller*in geschieht
Kinderreisepass
Mit Ablauf des 31.12.2023 hat der Gesetzgeber die Kinderreisepässe abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2024 besteht nur noch die Möglichkeit einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen.
Wenn das Kind sechs Jahre oder älter ist, werden seine Fingerabdrücke erfasst und ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert. Die Fingerabdrücke werden danach in der Behörde sowie beim Passhersteller wieder gelöscht.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.
Wichtig:
Bei der Beantragung muss das Kind zwingend mit dabei sein!
Gebühren:
- Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 37,50 Euro
- Vorläufiger Reisepass(höchstens 1 Jahr gültig): 26,00 Euro
- Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (6 Jahre gültig): 22,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig): 10,00 Euro
Zu dem Antragsformular für einen Personalausweis/Reisepass für Minderjährige gelangen Sie hier.
Ihr Kontakt
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161/54-0
buergerbuero@freising.de
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Termine können wie folgt vereinbart werden
Online-Termin-Reservierung
telefonisch unter 08161/54-0.