Pässe & Ausweise
Beim Bürgerbüro Freising können (vorläufige) Personalausweise, (vorläufige) Reisepässe und Kinderreisepässe beantragt oder verlängert werden. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Pässen und Ausweisen.
Personalausweis
Deutsche Staatsangehörige, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde vorzulegen. Ausnahme von der Besitzpflicht: Besitz eines gültigen Reisepasses oder vorläufigen Personalausweises.
Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat mit biometrischem Bild und mit folgenden (freiwilligen) Wahlleistungen:
- Neben dem biometrischen Bild werden auch Fingerabdrücke gespeichert, um den Schutz des Ausweises gegen Missbrauch zu erhöhen (eindeutige Zuordnung von Ausweis und Besitzer*in).
- Eine zuschaltbare eID-Funktion vereinfacht Transaktionen im Internet und an Automaten. Im Personalausweis werden obligatorisch die Daten des/der Inhaber*in gespeichert. Diese Daten können - sofern der/die Inhaber*in diese Funktion freischalten lässt - mit einem Lesegerät, der erforderlichen Software und einer PIN vom Computer zuhause über das Internet übertragen werden. Auf diese Weise kann die eigene Identität nachgewiesen werden, ohne ständig auf wechselnde PIN, TAN und Passwörter oder das Post-Ident-Verfahren zurückgreifen zu müssen.
Der Personalausweis bietet auch die Möglichkeit der elektronischen Signatur. Diese Funktion geht über die eID-Funktion hinaus. Sie ermöglicht es dem/der Personalausweisinhaber*in, digitale Dokumente am Computer rechtsverbindlich zu unterschreiben, z. B. einen Kaufvertrag. Um die Signaturfunktion nutzen zu können, muss sich der/die Inhaber*in an ein akkreditiertes Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Dies ist bereits im Rahmen der Antragstellung für den neuen Ausweis möglich.
Voraussetzungen für Ausstellung eines Personalausweises
- Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz
- Stellung eines Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Antragssteller*in bzw. gesetzliche/n Vertreter*in
- Vertretung durch Bevollmächtigte nicht zulässig
Fristen
Bearbeitungsdauer etwa 3 Wochen;
vorläufiger Personalausweis: Ausstellung sofort möglich.
Abholung mit Vollmacht
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen - hier gelangen Sie zum Formular für die Vollmacht. Diese muss zur Abholung Ihren alten Personalausweis mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Erforderliche Unterlagen
aktuelles biometrisches Lichtbild; bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis, Kinderausweis); bringen Sie bitte ein Lichtbild (schwarzweiß oder farbig) aus neuerer Zeit (nicht das vom letzten Ausweis) in der Größe 45x35 mm in Hochformat mit.
Achtung: Bei einer erstmaligen Beantragung in Freising benötigen wir zudem Ihre letzte gültige Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Gebühren & Gültigkeit
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro - 10 Jahre gültig
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro - 6 Jahre gültig
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro - 3 Monate gültig
Weitere Gebührenregelungen
- Erstmalige Aktivierung der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- Deaktivierung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Änderung der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Kosten für die Erstellung eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweilige/n Anbieter*in
Reisepass
Der Pass ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der/dem Inhaber*in eines gültigen deutschen Reisepasses genügt die gesetzlich vorgeschriebene Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Voraussetzungen
Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes; Stellung eines förmlichen Antrags bei der jeweils zuständigen Gemeinde durch Passbewerber*in bzw. gesetzliche/n Vertreter*in; eine Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte*n ist nicht zulässig.
Fristen
Bearbeitungsdauer derzeit ca. 7 Wochen;
vorläufiger Reisepass: sofort möglich, sofern die Ausstellung eines Expresspasses zeitlich nicht mehr möglich ist.
Abholung mit Vollmacht
Die Aushändigung kann auch an eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen - hier gelangen Sie zum Formular für die Vollmacht. Diese muss zur Abholung Ihren alten Reisepass mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Erforderliche Unterlagen
aktuelles Lichtbild; bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis).
Für die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses für unverheiratete Minderjährige unter 18 Jahren bedarf es einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile (Zustimmungserklärung), sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil bzw. der Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen vorzulegen.
Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) vor.
Achtung: Bei einer erstmaligen Beantragung in Freising benötigen wir zudem Ihre letzte gültige Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Reisepass mit 48 Seiten / Expresspass
Der 48-Seiten-Reisepass ist vor allem für Vielreisende geeignet, da dieser 16 zusätzliche Seiten für Visa-Einträge enthält. Für eilige Fälle hat die Bundesdruckerei die Beantragung des Expresspasses ermöglicht. Die Anlieferung des Passes soll laut Auskunft der Bundesdruckerei innerhalb von 5 Werktagen nach Bestelleingang erfolgen. Selbstverständlich sind Expresspass und 48-Seiten-Reisepass auch kombinierbar.
Gebühren & Gültigkeit
- Reisepass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 37,50 Euro
- Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig): 60,00 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
- Reisepass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten, 6 Jahre gültig): 59,50 Euro
- Reisepass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten, 10 Jahre gültig): 82,00 Euro
- Expresspass bis zum 24. Lebensjahr (32 Seiten, 6 Jahre gültig): 69,50 Euro
- Expresspass ab dem 24. Lebensjahr (32 Seiten, 10 Jahre gültig): 92,00 Euro
- Expresspass/Bürgerpass bis zum 24. Lebensjahr (48 Seiten, 6 Jahre gültig): 91,50 Euro
- Expresspass/Bürgerpass ab dem 24. Lebensjahr (48 Seiten, 10 Jahre gültig): 114,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass nicht verlängert werden kann!
Eine Verdoppelung der Gebühren fällt an
- bei Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
- bei Ausstellung eines Passes (auch schon vor Vollendung des 24. Lebensjahres), vorläufigen Passes oder Änderung eines Passes, vorläufigen Passes, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des/der Antragsteller*in geschieht.
Kinderreisepass
Den Kinderreisepass für ein Kind, das Deutsch im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, können Sie bis zum 12. Lebensjahr des Kindes beantragen. Im Kinderreisepass ist ein Lichtbild, unabhängig vom Alter des Kindes, vorgeschrieben. Für das Lichtbild gelten die Lichtbildanforderungen. Für Kinder ab 10 Jahren besteht Unterschriftspflicht im Kinderreisepass. Kinder, die bereits schreiben können, dürfen bei der Antragstellung unterschreiben, wenn ein Lichtbild in den Ausweis kommt. (Zu den Antragsformularen für einen Kinderreisepass und einen Personalausweis/Reisepass für Minderjährige gelangen Sie hier.)
Der Kindereintrag in den Reisepass der Eltern ist nicht zulässig!
Kinder brauchen für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Aufgrund europäischer Vorgaben sind Kindereinträge in den Pässen der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigten nicht mehr zum Grenzübertritt. Kinder brauchen also bei Reisen ins Ausland (auch EU-Staaten) ein eigenes Reisedokument.
Gültigkeitsdauer
Der Kinderreisepass ist ab 1. Januar 2021 (in Überstimmung mit europarechtlichen Vorgaben) ein Jahr gültig (bislang waren es sechs Jahre), längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ab 1. Januar 2021 um jeweils ein Jahr verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Dabei ist er mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Bis 31.Dezember 2020 ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Im Übrigen können das Lichtbild sowie die Eintragungen zu Größe und Augenfarbe jederzeit aktualisiert werden. Für Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe ist die Anwesenheit des Kindes - wie bei der Ausstellung eines Kinderreisepasses - erforderlich. Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.
Voraussetzungen
Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Zur Ausstellung bzw. zur Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf es der schriftlichen Zustimmung (Antrag) beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht.Ansonsten ist der rechtskräftige Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung des Vormundschaftsgerichtes, die Urkunde über die vom Jugendamt oder einem Notar beglaubigte Sorgeerklärungen oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen. Bitte legen Sie entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) vor. Die Unterschriften auf dem Antrag müssen denen auf den Ausweisdokument entsprechen, sonst können sie nicht anerkannt werden.
Fristen
Aufgrund des erhöhten Andrangs in der Ferienzeit dauert die Ausstellung der Kinderreisepässe in der Regel bis zu einer Woche. Die Aushändigung kann auch an eine von den Eltern schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Diese muss zur Abholung den alten Kinderausweis (wenn vorhanden) mitbringen und sich selbst ausweisen können. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- aktuelles Lichtbild
- Ausweise beider Elternteile
- Unterschrift beider Elternteile
Bitte beachten Sie: Das Kind muss bei der Beantragung anwesend sein!
Gebühren
- Kinderreisepass: 13 Euro
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: 6 Euro.
Eine Verdoppelung der Gebühren fällt an
- bei Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss.
- bei Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Änderung eines Kinderreisepasses, wenn dies durch eine unzuständige Behörde auf Veranlassung des Antragstellers geschieht.
Ihr Kontakt
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161/54-0
buergerbuero@freising.de
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Termine können wie folgt vereinbart werden
Online-Termin-Reservierung
telefonisch unter 08161/54-0.
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