Das Führungszeugnis kann bei vielen Berufen von dem/der Arbeitgeber*in angefordert werden. Man kann es entweder online beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen oder persönlich beim Bürgerbüro in Freising. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Voraussetzungen, Fristen und die erforderlichen Unterlagen.

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde beantragen können.

Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller*in, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.

Effektiver Kinder- und Jugendschutz durch erweitertes Führungszeugnis
Außerdem gibt es seit einigen Jahren ein "erweitertes Führungszeugnis", welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.

Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz finden Sie alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Arten von Führungszeugnissen. Falls Sie über einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und das entsprechende Lesegerät verfügen, können Sie Ihr Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz direkt per Internet anfordern.

Andernfalls müssen Sie den Antrag beim Bürgerbüro der Stadt Freising stellen. Voraussetzung ist, dass Sie in Freising gemeldet sind. Die persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erforderlich, weil Sie Ihre Identität und gegebenenfalls, wenn Sie als gesetzlicher Vertreter (Elternteil, Vormund, Betreuer) handeln, auch Ihre Vertretungsbefugnis nachweisen müssen. Eine Bevollmächtigung, z. B. Ehegatte, ist jedoch möglich.

Ein Antragsformular müssen Sie vorab nicht ausfüllen. Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Sie allerdings die schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Beim erweiterten Führungszeugnis ist eine Beantragung mit Vollmacht nicht möglich.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung des Führungszeugnisses folgende Dinge:

  • Voraussetzungen: Vollendung des 14. Lebensjahres; bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen; Vorlage von Pass oder Personalausweis ist erforderlich
  • Fristen: Bearbeitungsdauer ca. 3 bis 4 Wochen
  • Erforderliche Unterlagen: Identitätsnachweis (Pass/Personalausweis); bei erweitertem Führungszeugnis: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Kosten: 13/17 Euro

Ihr Kontakt

Bürgerbüro Freising
Marienplatz 1, EG
Telefon 08161/54-0
buergerbuero@freising.de


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