Führungszeugnis
Das Führungszeugnis kann bei vielen Berufen von dem/der Arbeitgeber*in angefordert werden. Man kann es entweder online beim Bundesamt für Justiz in Bonn beantragen oder persönlich beim Bürgerbüro in Freising. Auf dieser Seite informieren wir Sie über Voraussetzungen, Fristen und die erforderlichen Unterlagen.
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis können Sie entweder bei der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz (BfJ) direkt online beantragen.
Zur Online-Beantragung des Führungszeugnisses benötigen Sie lediglich, neben Ihrem aktivierten Online-Ausweis, ein NFC-fähiges Smartphone sowie eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp des Bundes.
Beantragung Führungszeugnis bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Hat sie eine gesetzliche Vertretung, ist auch diese antragsberechtigt.
Der Antrag ist persönlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Die antragstellende Person und ihre gesetzliche Vertretung können sich bei der Antragstellung nicht durch Bevollmächtigte vertreten lassen.
Die Übersendung des Führungszeugnisses ist nur an die antragstellende Person zulässig.
Ein erweitertes Führungszeugnis wird benötigt für
a) eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
b) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wer einen Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis von der antragstellenden Person verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Hilfreiche Links
Ihr Kontakt
Bürgerbüro Freising
Marienplatz 1, EG
Telefon 08161/54-0
buergerbuero@freising.de