Die Hochzeit, einer der schönsten Tage im Leben, lässt sich wunderbar in der malerischen Stadt Freising feiern. Das Standesamt ist im Ziererhaus aus dem 18. Jahrhundert untergebracht. Es bietet zusammen mit dem historischen Stadtkern rund um den Marienplatz den perfekten Rahmen für eine unvergessliche Trauung.

Trauungstermine
Wir bitten Sie, zur Anmeldung einer Eheschließung vorab einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu verhindern.

Die Terminvergabe erfolgt mit der Anmeldung zur Eheschließung. Diese Anmeldung ist sechs Monate gültig, sodass ein Termin frühestens ein halbes Jahr im Voraus vergeben werden kann.

Generell finden Trauungen Montag bis Freitag vormittags statt.

Für Paare, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Freising haben, stehen zusätzlich folgende Samstagstermine zur Verfügung:

2023

17.06.
22.07.
19.08.
23.09.
21.10.

Um auf das Ja-Wort anzustoßen, stellen wir Ihnen nach Verfügbarkeit Stehtische zur Verfügung. Gerne können Sie bereits Tage vor Ihrer Trauung Getränke (mit Namen versehen) in unserem Kühlschrank lagern.

Für Fragen steht Ihnen das Team des Standesamts Freising gerne zur Verfügung.

Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung erfolgt beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes (früher war dies die Aufgebotsbestellung) in der Regel persönlich durch beide Verlobten, ggf. ist hierzu ein amtlich bestellter und vereidigter Übersetzer erforderlich.

Sollten Sie aus einem wichtigem Grund nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen können, so ist eine Bevollmächtigung möglich. Eine entsprechende Vollmacht erhalten Sie beim Standesamt.

Grundsätzlich gilt, dass ledige Deutsche folgende Unterlagen, beibringen müssen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt,ausgestellt vom Bürgerbüro des Wohnortes (unter Angabe des Familienstands, der Religion, des Geschlecht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, Daten zum gesetzlichen Vertreter, Daten zum Ehegatten bzw. Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern)
  • beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister, welchen Sie vom Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten
  • die Geburtsurkunde des Kindes, soweit die Eheanmeldenden bereits gemeinsame Kinder haben.

Bei abweichenden Familienständen/ Nationalitäten wenden Sie sich bitte an das Team des Standesamts.

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen.

Ihre Trauzeugen

Bei der Eheschließung können insgesamt maximal zwei Personen als Trauzeugen
teilnehmen. Mehr als zwei Trauzeugen sind gesetzlich nicht möglich.

Wer Trauzeuge*in sein möchte, muss in Deutschland volljährig sein und am Tag der Eheschließung ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Hinzu kommt, dass er/sie der deutschen Sprache mächtig sein sollte, da man ein offizielles Dokument unterzeichnet. Am besten sprechen Sie schon frühzeitig mit den Personen und stellen sicher, dass diese alle Voraussetzungen mitbringen, ggf. bringen Sie bitte einen Übersetzer mit.

Wenn Sie zu Ihrer Eheschließung Trauzeugen mitbringen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden dies etwa 14 Tage vor Ihrem Trautermin dem Standesamt zu.

Wichtiger Hinweis

Bitte verzichten Sie zum Wohle der Umwelt im und vor dem Standesamt sowie auf öffentlichen Flächen auf das Werfen von Konfetti und Flitter. Das Streuen von Reis ist gemäß Satzung der Stadt Freising ebenfalls untersagt. Gerne können Sie das Brautpaar mit Seifenblasen, Blumen oder Blütenblättern überraschen.

Parken am Standesamt

Direkt am Standesamt können Gäste nicht parken. In unweiter Nachbarschaft gibt es ausreichend Parkmöglichkeiten. Weitere Informationen über das Parkangebot finden Sie auf unserer Webseite.

Ihr Kontakt

Rita Brumer
Telefon 08161/54- 43103
Peter Mitterhofer
Telefon 08161/54-43100

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