Wahlen & Abstimmungen
Landtags- und Bezirkswahlen 2023
Hier finden Sie Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023
Werden Sie Wahlhelfer*in
Demokratie live erleben: Stadt sucht noch flexible Wahlhelfer*innen
Für die Durchführung der Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023 benötigt die Stadt Freising ca. 450 Wahlhelfer*innen. Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich für diese ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen würden.
Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt am Wahlsonntag um 7.30 Uhr. Mit der Ergebnisermittlung wird unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr begonnen.
Für den ehrenamtlichen Einsatz wird eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 80 Euro gewährt. Für erfahrene Kräfte, die als Wahlvorsteher*innen oder als deren Stellvertreter*innen eingesetzt werden, beträgt die Entschädigung 100 Euro.
Bedienstete im öffentlichen Dienst erhalten zusätzlich 1 Tag Freizeitausgleich für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer*in.
Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Wahlamt in Verbindung bzw. bewerben Sie sich per Email an wahlamt@freising.de.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag
- mindestens 18 Jahre alt sind
- seit mindestens 3 Monaten in Bayern (bei der Bezirkswahl in Oberbayern) ihren Hauptwohnsitz haben oder sonst gewöhnlich dort leben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und am Stichtag (27.08.2023) in Freising mit Hauptwohnsitz gemeldet ist wird automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und erhält bis spätestens 17.09.2023 seine Wahlbenachrichtigung per Post.
Briefwahl
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie im Wahlamt der Stadt Freising
- persönlich oder
- schriftlich oder online anfordern.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) und für maximal bis zu 4 Personen möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Ein Wahlschein kann ab Zustellung der Wahlbenachrichtigung bis spätestens Freitag 06.10.2023 bis 15.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Bundestagswahl 2021
Die Ergebnisse der Bundestagswahl können Sie unter http://bundestagswahl.kreis-freising.de einsehen.
Kommunalwahl 2020
Auf einer eigenen Seite können Sie sich durch die detaillierten Ergebnisse der OB- und Stadtratswahl klicken. Die Ergebnisse der Landrats- und Kreistagswahl finden Sie auf der Webseite des Landratsamts.
Ihr Kontakt
Wahlamt der Stadt Freising
Marienplatz 1
Erdgeschoss
85354 Freising
Telefon: 08161/54-43300
Fax: 08161/54-53301
wahlamt@freising.de