Wahlen & Abstimmungen
Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zu den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen, die am am 8. März 2026 statt finden.
Wer wird gewählt?
- Oberbürgermeister/in
- Stadtrat
- Landrätin bzw. Landrat
- Kreisrat
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag:
- Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Freising bzw. für die Landkreiswahl im Landkreis Freising eine Wohnung innehaben bzw. sich mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich in der Zeit vom 02.02.2026 bis spätestens 15.02.2026 zugestellt. Sollten Sie am 16.02.2026 noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Bürgerbüro).
Briefwahl
Wahlberechtigte, mit Hauptwohnsitz in Freising, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen Sie beim Wahlamt der Stadt Freising einen sogenannten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, beantragen.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- per Online-Antrag können vom 01.02.2026 bis spätestens 01.03.2026 Briefwahlunterlagen beantragt werden
- per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
- per Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
Bitte senden Sie dieses in einem ausreichend frankierten und an das Wahlamt der Stadt Freising adressierten Umschlag zurück.
Bitte beachten Sie, dass der Versand der Briefwahlunterlagen aus rechtlichen Gründen nicht vor dem 16.02.2026 stattfinden darf.
Antrag ohne Wahlbenachrichtigung nur möglich unter Angabe:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
- ab 16.02.25 persönlich im Rathaus (großer Sitzungssaal, 2.OG)
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Reisepass und den ausgefüllten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs mit. Sie haben dann die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen mitzunehmen oder direkt vor Ort zu wählen.
- durch eine/n Bevollmächtigte/n
Der bzw. die Bevollmächtigte muss eine gesonderte schriftliche Vollmacht vorlegen, die von der wahlberechtigten Person ausgestellt wurde. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in Ihrer Wahlbenachrichtigung. Ein/e einzelne/r Bevollmächtigte/r kann maximal für vier Wahlberechtigte auf diese Weise Briefwahlunterlagen abholen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
BITTE BEACHTEN SIE:
Die Briefwahlunterlagen dürfen aus rechtlichen Gründen nicht vor dem 16.02.2026 versandt werden (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO). Von Rückfragen über den Stand der Versendung der Briefwahlunterlagen bitten wir, aufgrund der Vielzahl von Anträgen, Abstand zu nehmen.
Beantragte Wahlscheine, die nicht zugestellt wurden, können am Samstag, 07.03.2026, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerbüro ersetzt werden.
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden (z. B. wenn bei nachgewiesenerplötzlicher Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann).
Öffnungszeiten Wahlamt ab 16.02.26
Montag, Dienstag:
8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mittwoch:
8-12 Uhr
Donnerstag:
8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Freitag:
8-12 Uhr
am 06.03.26: 8-12 Uhr und 13-15 Uhr
Ihr Kontakt
Wahlamt der Stadt Freising
Marienplatz 1
Erdgeschoss
85354 Freising
Telefon: 08161/54-43300
Fax: 08161/54-53301
wahlamt@freising.de