Lärmaktionspläne
Auf der folgenden Seite finden Sie detaillierte Informationen zu den Lärmaktionsplänen für Hauptverkehrsstraßen, für den Schienenverkehr, den Großflughafen München sowie zu den Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft.
Überprüfung des Lärmaktionsplan läuft
Öffentlichkeitsbeteiligung bis 03. April 2023 möglich
Die Regierung von Oberbayern überprüft, ob aus Anlass der Veröffentlichung der Lärmkartierung 2022 für den Flughafen München eine Überarbeitung des Lärmaktionsplans vom Dezember 2021 erforderlich ist. An der Überprüfung können Bürger*innen mitwirken und zum Entwurf des Überprüfungsberichts Stellung nehmen. Die Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.
Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden im Dezember 2021 einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München erarbeitet. Der stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf.
Anlässlich der Veröffentlichung der Lärmkarten 2022 für den Flughafen München durch das Bayerische Landesamt für Umwelt überprüft die Regierung von Oberbayern den 2021 veröffentlichten Lärmaktionsplan auf seine Aktualität. Hierzu hat die Regierung einen Entwurf eines Berichts zur Überprüfung des Lärmaktionsplans erstellt. Seit 17. Februar 2023 und noch bis 03. April 2023 kann der Entwurf des Überprüfungsberichts des Lärmaktionsplans für den Großflughafen München auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen und heruntergeladen werden. Der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München vom Dezember 2021, auf den sich der Überprüfungsbericht bezieht, steht dort ebenfalls zur Verfügung. Zudem liegen der Entwurf des Überprüfungsberichts und der Lärmaktionsplan für den Großflughafen München auch bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, aus.
Öffentlichkeitsbeteiligung: Stellungnahmen bis 03. April möglich
Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf des Überprüfungsberichts können bis einschließlich 03. April 2023 per E-Mail (laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de) oder postalisch (Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München“ eingereicht werden. Die Regierung von Oberbayern wird diese bei ihrer Entscheidung, ob eine Überarbeitung des bestehenden Lärmaktionsplans aufgrund der neuen Lärmkartierung erforderlich ist, angemessen berücksichtigen, betont die Regierung in einer Pressemitteilung, die online einzusehen ist.
Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, europaweit ein gemeinsames Konzept zur Verminderung von Umgebungslärm festzulegen.
Am 25.06.2002 wurde die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, Richtlinie 2002/49/EG, verabschiedet. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Lärmbelastung der Bevölkerung zu erfassen und Lärmkarten sowie Lärmaktionspläne für Problembereiche zu erstellen. Das Monitoring der Lärmbelastung geschieht vorrangig in Ballungsräumen, an Hauptverkehrswegen, im Bereich großer Flughäfen und in weiteren als problematisch eingestuften Lärmsituationen.
Bisher liegen für die Stadt Freising Lärmaktionspläne für die Haupteisenbahnstrecke München - Regensburg, den Großflughafen München sowie für lärmbelastete Straßenabschnitte im Stadtgebiet vor.
Der Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecke zwischen München und Regensburg wurde von der Regierung Oberbayern aufgestellt und am 03.06.2014 freigegeben. Im Dezember 2021 gab die Regierung von Oberbayern einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bekannt, der unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden erarbeitet wurde.
Die Stadt Freising hat im Rahmen der Umsetzung der 2. Stufe EG Umgebungslärmrichtlinie für die in ihrer Baulast liegenden Staats- und Bundesstraßen einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser basiert auf den Kartierungsergebnissen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU). Im Rahmen der Aufstellung dieses Lärmaktionsplans wurden weitere, ebenfalls hochbelastete Straßenabschnitte im Stadtgebiet Freising nachkartiert und bei der Maßnahmenplanung mit berücksichtigt.
Lärmaktionsplan für den Großflughafen München bekanntgegeben
Mehr als 100 Seiten starkes Dokument ab sofort online verfügbar
Die Regierung von Oberbayern hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Gemeinden einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München erarbeitet.
Dieser mehr als 100 Seiten starkeLärmaktionsplan ist samt den Bewertungen der Rückmeldungen aus den Beteiligungsverfahren ab sofort auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern veröffentlicht . Zudem liegt der Lärmaktionsplan bis einschließlich 31. Januar 2022 bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München zur Einsicht aus. Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Regierung von Oberbayern die Bürger*innen allerdings, soweit möglich auf persönliche Besuche zu verzichten und den Plan online einzusehen.
"Dieser Lärmaktionsplan stellt bereits realisierte Schritte zur Minderung des Fluglärms im Umfeld des Flughafens München dar und zeigt zudem weitere Maßnahmen mit Minderungspotential für die Zukunft auf", so die Regierung in einer Medieninformation. Und weiter: "Mit der Lärmaktionsplanung setzt die Regierung die Richtlinie der EU über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm für den Verkehrsflughafen München um.
In dem Lärmaktionsplan werden unter anderem verschiedene lärmmindernde Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation im Umfeld des Flughafens dargestellt, die bereits getroffen wurden oder sich in Umsetzung befinden. Hierzu gehören etwa ein vergleichsweise geräuscharmer Typenmix der startenden und landenden Flugzeuge, der durch Regelungen in der luftrechtlichen Genehmigung, lärmabhängige Start- und Landeentgelte und Zuschläge für Flüge in der Nacht gefördert wird. Weiterhin wird der Fluglärm überwacht und die Öffentlichkeit unter anderem durch Online-Tools über Flugbewegungen und Lärmpegel informiert. Daneben enthält der Lärmaktionsplan für die nächsten fünf Jahre vorgesehene Maßnahmen und langfristige Strategien zur Lärmminderung wie die Weiterentwicklung des Entgeltsystems sowie Verbesserungen bei der Vernetzung der Verkehrsträger.
Außerdem sind weitere technische und betriebliche Optimierungen sowie die Weiterführung der Informationsmöglichkeiten über den aktuellen Flugbetrieb und den Fluglärm zu prüfen. Der Lärmaktionsplan wurde von der Regierung von Oberbayern unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie den für die Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen München zuständigen Behörden und weiteren Stellen erstellt. In zwei Mitwirkungsphasen erhielt auch die Öffentlichkeit die Möglichkeit der Beteiligung", erinnert die Regierung.
Alle Stellungnahmen, die die Stadt Freising abgegeben hat, sind mit Bewertungen durch die Regierung von Oberbayern und durch die von der Regierung beteiligten Fachstellen in den Anlagen 8, 11 und 13 zu finden:
Anlage 8: Zusammenstellung und Bewertung der schriftlichen Stellungnahmen der von Umgebungslärm durch den Flugbetrieb am Flughafen München betroffenen Gemeinden und Landkreise aus der ersten Mitwirkungsphase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stellungnahme der Stadt Freising mit Bewertung ist dort auf den Seiten 1 bis 4 zu finden.
Anlage 11: Zusammenstellung und Bewertung der Stellungnahmen und Anregungen der von Umgebungslärm durch den Flugbetrieb am Flughafen München betroffenen Gemeinden und Landkreise aus der zweiten Mitwirkungsphase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stellungnahme der Stadt Freising hierzu mit Bewertung ist dort auf den Seiten 63 bis 78 aufgeführt.
Anlage 13: Zusammenstellung und Bewertung der Rückäußerungen der Gemeinden im Rahmen derHerstellung des Benehmens. Die Stellungnahme der Stadt Freising mit Bewertung ist auf den Seiten 1 bis 3 dargestellt.
Ihr Kontakt
Stadt Freising
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Stadtplanung-Umwelt@freising.de
Telefon 08161/54-46108