In der Bayerischen Verfassung ist die Förderung des Sports als Staatsziel verankert. Mit dem „freiwilligen kommunale Zuschuss“ der Stadt Freising bekennt sich auch der Stadtrat Freisings zu dieser kommunalen Schwerpunktaufgabe. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf die Förderung des Vereinssports.

Der Vereinssport bietet den Freisinger*innen ein verlässliches, vielfältiges und sehr qualifiziertes Sportangebot. Vereine nehmen trotz weitgehend ehrenamtlichen Führungsstrukturen ganz selbstverständlich neue Aufgaben und Herausforderungen an und müssen neben komplexen Themen wie Recht, Steuern, Versicherungen usw. auch das sportliche Programm ausbauen.

Gerade die Planung der Sportangebote hängt eng mit der gesellschaftlichen Entwicklung und der Altersstruktur der Bevölkerung zusammen. Das Sportverhalten, die Zielgruppe, Motive und Bedürfnisse unterliegen ebenso wie die veränderte Sportlandschaft und neuen Bewegungsformen einem, dauerhaften Wandel.

Um die Qualität von Kursen, die Kompetenz der Übungsleiter*innen sowie die offene Gestaltung von Angeboten für Kinder- und Jugendliche zu unterstützen, bietet die Stadt Freising den Vereinen den „freiwilligen kommunalen Zuschuss“ auf Basis der Übungsleiter*innen Qualifizierung und der Anteile an Kinder- und Jugendlichen an. 

Der Stadt Freising ist neben der Anerkennung der Sport- und Jugendförderung durch die Vereine auch eine direkte Unterstützung ein Anliegen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, durch Zuschüsse die Arbeit zu fördern:

  • die Vereinspauschale zur Förderung des außerschulischen Sports und zur Unterstützung des Sportbetriebs
  • Investitionszuschüsse im Rahmen der Sport- und Jugendförderung 
  • Zuschüsse für Fahrtkosten für die Teilnahme von Vereinsmitgliedern an deutschen Meisterschaften
  • Jubiläumszuwendungen und Kulturförderung

Mehr Informationen zu den Investitionszuschüssen, den Fahrtkostenzuschüssen für Sportvereine, den Jubiläumszuwendungen, der Kulturförderung sowie Links zu weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite "Zuschuss beantragen".

Vereinspauschale und "freiwilliger kommunaler Zuschuss"

Jetzt bis 07. November beantragen!

Bis 07. November 2022 können Sportvereine ihren Antrag auf den sogenannten "freiwilligen kommunalen Zuschuss" bei der Stadt Freising stellen. Basis des "freiwilligen kommunalen Zuschusses" bildet der Bescheid des Landratsamtes zur Vereinspauschale. Dieser basiert auf der Grundlage der Anzahl der Mitglieder, der Kinder und Jugendlichen sowie der Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Verein.

Nähere Informationen zur Vereinspauschale sind auf der Webseite des Landratsamtes zu finden. Hier kann man sich auch die Antragsunterlagen herunterladen. 

Die Anträge zur Vereinspauschale müssen dem Landratsamt bis spätestens 01. März vollständig vorliegen. Unterlagen, die danach eingehen, können aufgrund der Ausschlussfrist der Sportförderrichtlinien leider nicht mehr berücksichtigt werden.


Mit dem "freiwilligen kommunalen Zuschuss" möchte die Stadt Freising die Vereine dabei unterstützen, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazu gehörenden Ausgaben zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Beschäftigung von qualifizierten Übungsleiter*innen und ehrenamtlichen Kräften. Um die Qualität der sportlichen Betreuung im Verein zu fördern, werden Übungsleiterqualifikationen bei der Vereinspauschale besonders berücksichtigt. Dies dient dem Ziel, die professionellen und kompetenten Strukturen eines Vereins zu fördern.

Darüber hinaus möchte die Stadt Freising einen Anreiz für die Gewinnung von Kindern und Jugendlichen schaffen. Hierfür wird der Anteil an Kindern und Jugendlichen unter den Mitgliedern eines Vereins speziell gefördert.

Um diese Ziele in die Tat umzusetzen hat die Stadt Freising den „freiwilligen kommunalen Zuschuss“ ins Leben gerufen. Dieser Zuschuss basiert auf der bewilligten Vereinspauschale vom Landratsamt Freising. Der durch das Landratsamt erhaltene Betrag wird durch die Stadt Freising in selber Höhe, auf freiwilliger Basis, erneut an die Vereine ausgezahlt.

Die jeweiligen Antragsfristen des Landratsamtes sind auf dessen Website zu ersehen.

Förderungsempfänger und besondere Förderungsvoraussetzungen sind:

  • Eintragung ins Vereinsregister
  • Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes, des Bayerischen Sportschützenbundes oder des Oberpfälzer Schützenbundes
  • Mindestens 10 Prozent der Vereinsmitglieder sind jünger als 27 Jahre

Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren:

  1. Beantragung der Vereinspauschale beim Landratsamt Freising
  2. Einreichung des Genehmigungsbescheides des Landratsamtes zusammen mit dem Formular „Antrag auf freiwilligen kommunalen Zuschuss“ der Stadt Freising
  3. Beschlussversendung durch die Stadt Freising
  4. Auszahlung des freiwilligen Betrages durch die Stadt Freising
Nach oben