Im Rahmen des Integrierten Innenstadtentwicklungskonzeptes hat der Stadtrat eine Gestaltungssatzung auf den Weg gebracht. Damit steht Bauwilligen und planenden Architekt*innen innerhalb des Sanierungsgebiets II Altstadt ein Förderprogramm zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen zur Verfügung. Wir informieren auf dieser Seite über die Gestaltungsvorgaben, das kostenlose Angebot der Sanierungsberatung und das kommunale Förderprogramm.

Sanierungssatzung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2021 das Sanierungsgebiet II Altstadt mit einer erweiterten Gebietsabgrenzung einstimmig beschlossen. Mit Bekanntmachung dieser neuen Sanierungssatzung II Altstadt (Altstadt und Domberg Freising mit den früheren Siedlungserweiterungen) am 23. November 2021 werden alle bisher rechtsverbindlichen Sanierungssatzungen außer Kraft gesetzt. Die Neuaufstellung erfolgte auf der Grundlage der Innenstadtkonzeption und allen darauf basierenden Konzepten sowie des Plans zur städtebaulichen Denkmalpflege.

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Gestaltungssatzung

Die Gestaltungssatzung regelt in verbindlicher Weise die Gestaltung der städtebaulichen Entwicklung im Bereich der historischen Freisinger Altstadt und dient damit der Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualitäten. Ein Lenkungskreis aus Vertreter*innen aller Akteure der Innenstadt hat wesentlich zur Entwicklung der Gestaltungvorgaben beigetragen.

In seiner Sitzung vom 25. Juli 2019 hat der Stadtrat die Vorgaben als Satzung beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 7. Januar 2020. Der Geltungsbereich umfasst den historischen Innenstadtbereich (Ensemble Domberg und Altstadt Freising). Im übrigen Bereich des Sanierungsgebietes haben die Regelungen empfehlenden Charakter.

 

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Gestaltungshandbuch

Die Regelungen der Gestaltungssatzung liegen nunmehr eingebettet in der Broschüre „Echt. Schön. Freising!“ mit erläuternden Texten und einer reichen Bebilderung vor.  Das Handbuch will den Blick lenken auf prägende Details, die vielen liebevollen Zeugnisse vergangener Zeiten sowie bereits erfolgreich durchgeführte Sanierungen.

Bauwilligen und Architekt*innen stehen die zentralen Gestaltungsvorgaben damit bereits zu Beginn der Planungsüberlegungen als Hilfestellung zur Verfügung. Fördermöglichkeiten werden aufgezeigt, eine für die Bauwilligen kostenlose Sanierungsberatung wird angeboten.

Fassaden, Türen und Fenster, die nach der Regel der Kunst entworfen und ausgeführt werden, tragen zur Dauer, zum Wert und der Schönheit eines Hauses und einer Stadt bei. Gutes Bauen, gut ausgeführtes Handwerk kann man in Freising noch finden, und soll gefördert werden.

Gestaltungshandbuch zum Download

Dieses Projekt wird durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gefördert sowie im Städtebauförderungsprogramm „Aktive Zentren“ mit Mitteln des Bundes und des Freistaats Bayern.


Sanierungsberatung

zur Umsetzung der Gestaltungssatzung

Für Maßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes II Altstadt bietet die Stadt Freising Bauwilligen eine kostenlose Sanierungsberatung an. Dabei handelt es sich um eine umfängliche Beratungsleistung aus einer Hand durch einen erfahrenen Sanierungsarchitekten hinsichtlich technischer Ausführung, guter Gestaltung, Genehmigungserfordernis, Förderfähigkeit und steuerlichen Erleichterungen. Hier erhalten Sie bei einem Interview mit dem Sanierungsarchitekten einen Einblick in die (Zusammen-)Arbeit.

Bitte vereinbaren Sie mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Freising frühzeitig einen Beratungstermin. Kontaktieren Sie uns dazu per Mail unter sanierungsberatung@freising.de bzw. per Telefon unter 08161/54-46101.

Verwendungsnachweis zum Download

Die Sanierungsberatung wird im Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ mit Mitteln des Bundes und des Freistaats Bayern gefördert.


Plan zur städtebaulichen Denkmalpflege

In der Innenstadtkonzeption konnte der Bereich der Denkmalpflege nicht vertieft betrachtet werden. Aus diesem Grunde wurde als weitere fachliche Grundlage für die Sanierungssatzung die Erarbeitung eines Plans zur städtebaulichen Denkmalpflege (KDK) in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt am 20.05.2015 behandelt und das Fachbüro „transform“ aus Bamberg mit der Erstellung beauftragt. Die Stadt Freising hat sich als erste Modellkommune Bayerns dieser Aufgabe angenommen und ein eigens dazu einberufener Lenkungskreis hat die Erarbeitung intensiv begleitet. Mit diesem Instrument soll die Eigenverantwortung der Kommune in allen Bereichen der denkmalpflegerischen Stadtentwicklung gestärkt werden. Der „Plan zur städtebaulichen Denkmalpflege“ diente darüber hinaus auch als fachliche Grundlage für das Gestaltungshandbuch mit Gestaltungssatzung sowie einem städtischen Förderprogramm zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet.

Dieses Projekt wird gefördert durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege sowie im Städtebauförderungsprogramm "Aktive Zentren" mit Mitteln des Bundes und Freistaats Bayern.


Förderprogramm

Das kommunale Förderprogramm zur Durchführung kleiner privater Baumaßnahmen im Sanierungsgebiet bietet privaten Bauwilligen die Möglichkeit, über die Regierung von Oberbayern sowie der Stadt Freising Zuschüsse aus dem Bund-Länder-Programm "Aktive Zentren" zu erhalten. Die Baumaßnahme muss dabei den Zielen der Stadtsanierung und damit den Vorgaben der beschlossenen Gestaltungssatzung entsprechen sowie städtebaulich von Bedeutung sein. Bitte sprechen Sie eine geplante Maßnahme frühzeitig bereits vor einer möglichen Auftragserteilung mit dem Stadtplanungsamt ab.

Zuschussantrag kommunales Förderprogramm zum Download

Dieses Projekt wird im Städtebauförderungsprogramm "Aktive Zentren" mit Mitteln des Bundes und des Freistaats Bayern gefördert.


Ihr Kontakt

Amt für Stadtplanung und Umwelt
Brigitte Mößner
Amtsgerichtsgasse 1
85354 Freising
stadtplanung@freising.de
Telefon 08161/54-46101


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