Die Stadt Freising führt für unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß §15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf anderen Flächen durch. Eingriffe dieser Art geschehen beispielsweise bei der Ausweisung von Bauland, bei Straßenbauprojekten oder bei Hochwasserschutzmaßnahmen. Auf dieser Seite erläutern wir das Ausgleichsflächenkonzept.

Hintergrund des Ausgleichsflächenkonzepts

Als Große Kreisstadt mit etwa 50.000 Einwohner*innen unterliegt Freising einer hohen Entwicklungsdynamik. Es zeichnet sich ab, dass dieser Trend auch in den kommenden Jahren bestehen bleibt. Infolge dessen werden auch zukünftig Ausgleichs- und Ersatznahmen notwendig sein, die den Funktionen des Naturhaushalts zugute kommen sollen. Das von der Stadt Freising erarbeitete Ausgleichsflächenkonzept ist daher enorm wichtig und soll die folgenden Punkte abdecken:

  • Die Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung mit Anlage eines Ökokontos, um Ausgleichs- und Ersatzflächen vorrätig zu haben;
  • die Erarbeitung eines naturschutzfachlichen Fachkonzepts zur Anlage von Ausgleichsflächen und der daraus resultierenden Optimierung / Bündelung der seit langem durchgeführten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Daraus kann abgeleitet werden wo und wie Ausgleichsflächen angelegt werden sollen;
  • die Aufstellung einer Gebietskulisse zum zukünftig verstärkten Erwerb von Flächen für Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Kaufanfragen, Vorkaufsrecht, Flächentausch);
  • die Prüfung der stadteigenen Flächen auf deren Eignung als Ausgleichsfläche ("Ökokonto");
  • die Zusammenstellung bestehender Ausgleichsflächen im Stadtgebiet (auch andere Eingriffsverursacher, zum Beispiel Flughafen München GmbH) sowie
  • die Erarbeitung einer Fachgrundlage zur Aktualisierung von Landschafts- und Flächennutzungsplan.

Aufgabenstellung und Zielsetzung

Im Ausgleichsflächenkonzept wurden insbesondere die beiden folgende Punkte untersucht:

  1. Wo liegen geeignete Räume für den naturschutzfachlichen Ausgleich im Stadtgebiet? Welche Zielsetzung ist in diesen Räumen in Bezug auf den Biotopverbund sinnvoll (z.B. Extensivierung von Flächen, Gewässerentwicklung, Niedermoorrenaturierung, etc.)?
  2. Wie ist das Flächenpotenzial der stadteigenen Flächen in Bezug auf Ausgleichsflächen? Die stadteigenen Flächen wurden nach unterschiedlichen fachlichen Kriterien untersucht und in verschiedene Kategorien eingeteilt. Für geeignete Ausgleichsflächen wurden Entwicklungsvorschläge abgeleitet.

Ergebnisse des Ausgleichsflächenkonzepts

1. Vorzugsräume für Natur und Landschaft

In einem ersten Schritt wurden Vorzugsräume für Natur und Landschaft im Stadtgebiet entwickelt. Dabei handelt es sich um Räume, in denen zukünftige Ausgleichsflächen vorrangig angelegt sowie bevorzugt Maßnahmen für Natur und Landschaft umgesetzt werden sollen. Insgesamt gibt es 20 Vorzugsräume für Natur und Landschaft. Zu diesen zählen unter anderem die Niedermoor- und Wiesenbrütergebiete im Ampertal und im Freisinger Moos, die Bachtäler im tertiären Hügelland und auch die Isarauen. Für jeden Vorzugsraum wurde speziell ein Leitbild und Ziele formuliert, die in zukünftigen Planungen Eingang finden sollen.

2. Flächenbewertung

Im Zuge der Erarbeitung des Ausgleichsflächenkonzepts wurden insgesamt 261 stadteigene Grundstücke auf ihre Eignung als Ausgleichsflächen untersucht. Als positives Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Stadt Freising den Bedarf an potentiellen Ausgleichsflächen in den nächsten Jahren nachweisen kann. Um die nötigen Ausgleichsflächen zu bündeln, wurden im Rahmen einer Umsetzungsempfehlung vier Gebietskulissen für ein mögliches städtisches Ökokonto festgelegt.


Ihr Kontakt

Amt für Stadtplanung und Umwelt
Amtsgerichtsgasse 1
85354 Freising
stadtplanung@freising.de

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