In dieser Rubrik stellen wir Ihnen alle Informationen rund ums Bauen in der Stadt Freising zur Verfügung: ob Sie ein Haus neu errichten oder erweitern wollen, im denkmalgeschützten Altstadt-Ensemble aktiv werden oder an einem Baudenkmal Veränderungen vornehmen möchten, sich für die Bebauungspläne oder den Flächennutzungsplan interessieren. Zu all diesen Themen geben wir hier ausführlich Auskunft. Weiterhin halten wir Sie über anstehende oder laufende Straßenbaumaßnahmen auf dem Laufenden.

Freising, die älteste Stadt zwischen Bozen und Regensburg, blickt auf rund 1300 Jahre Stadtbaugeschichte zurück. Als typisch europäische Stadt ist sie ein Produkt nachhaltiger Planung. Im Bewusstsein dieser Tradition gilt es, Freising als lebenswerte Stadt weiter zu entwickeln.

Nutzen Sie unsere Bauberatung

Das Bauamt der Stadt Freising ist bestrebt, Baugenehmigungsverfahren so schnell wie möglich durchzuführen. Voraussetzung dafür ist, die jeweiligen Bauanträge korrekt ausgefüllt und vollständig einzureichen.

Wir empfehlen Ihnen daher frühestmöglich Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen aufzunehmen und unser Beratungsangebot zu nutzen - wir unterstützen Sie gerne!


Geschichte bewahren

Was wäre Freising ohne historische Gebäude? Bauwerke, die Geschichte und Geschichten erzählen, die Wahrzeichen und identitätsstiftend sind und das Erscheinungsbild unserer Stadt prägen. Historische Gebäude sind unwiederbringlich und einzigartig - und deshalb so schützenswert. 

Die Stadt Freising ist Untere Denkmalschutzbehörde und setzt sich in dieser Funktion dafür ein, das bauliche und archäologische Erbe zu bewahren. Veränderungen an Baudenkmälern und deren Ausstattung oder Maßnahmen im Ensemble bedürfen einer Erlaubnis. Das bedeutet keineswegs, dass Veränderungen grundsätzlich ausgeschlossen werden, sondern dass denkmalpflegerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit den Eigentümer*innen und Planer*innen zu einer guten Lösung zu kommen - wir informieren und beraten Sie gerne!


Gestaltungssatzung und Förderprogramm

Unter dem Titel „Echt. Schön. Freising!“ hat der Stadtrat eine Gestaltungssatzung für die Freisinger Altstadt beschlossen. Nicht nur Richtlinien sind darin festgelegt, es handelt sich vielmehr um ein Handbuch mit Gestaltungstipps, das viele Beispiele gelungener Sanierungen präsentiert und zudem private Bauwillige sowie Architekt*innen über Fördermöglichkeiten sowie Steuererleichterungen informiert (Hinweis: Das Handbuch seht noch nicht digital zur Verfügung, derzeit können Sie aber schon die Satzung aufrufen). Ziel ist es, den historischen Gebäudebestand zu erhalten und zu pflegen, dass sich Veränderungen in den Bestand einfügen und dass die Innenstadt in ihren vielfältigen Funktionen gestärkt wird. Nicht zuletzt sollen mithilfe der Satzung die Genehmigungsverfahren für geplante Sanierungen vereinfacht werden. 

Impressionen historisches Altstadt-Ensemble und Gebäudesanierungen


Städtebauliche Entwicklung steuern

Kommunen stehen zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung zwei wesentliche Instrumente der Bauleitplanung zur Verfügung: Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan regelt, wie die Flächen genutzt werden sollen, z.B. für Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Landwirtschaft oder Gemeinbedarf – er verkörpert sozusagen eine Art Masterplan. In einem Bebauungsplan werden für ein festgelegtes Gebiet die Art und das Maß der Nutzung sowie weitere Details verbindlich festgelegt.

Hier auf der Webseite können Sie sich über den Flächennutzungsplan der Stadt, die Bebauungspläne sowie bauplanerisch Satzungen informieren. Fragen beantwortet Ihnen gerne das Amt für Stadtplanung und Umwelt.


Straßen- und Brückenbau

Die Stadt Freising kümmert sich um den Neu- und Ausbau sowie die Sanierung  von Straßen und Brücken, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Weiterhin engagiert sie sich für den laufenden Unterhalt und damit den Erhalt des städtischen Verkehrswegenetzes. 

Hier auf der Webseite können Sie sich über die kurz bevorstehenden oder angelaufenen Straßenbau- und Brückenbauprojekte informieren. Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen das zuständige Amt für Straßen- und Brückenbau.



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