Die Stadt Freising wurde 2023 vom Landesamt für Denkmalpflege  als Modellkommune für die Erstellung eines Rahmenplans Solar ausgewählt. Aufbauend auf der bestehenden Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet II Altstadt wurde ein Rahmenplan entwickelt, der den Ausbau erneuerbarer Energien auch im denkmalgeschützten Ensemble erleichtert. Damit möchte die Stadt Freising ein wichtiges Zeichen für den verantwortungsvollen Umgang mit historischer Bausubstanz und nachhaltiger Energiegewinnung setzen.

Nachhaltig in die Zukunft

Die Stadt Freising geht einen wichtigen Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Klimaschutz und Denkmalschutz: Mit dem neuen Rahmenplan Solar wird gezeigt, wie der Ausbau erneuerbarer Energien auch im historischen Stadtbereich rund um den Domberg und die Altstadt gelingen kann.

Der Plan dient als praktische Orientierung für alle, die im denkmalgeschützten Bereich Solaranlagen planen möchten. Er ergänzt das bestehende Gestaltungshandbuch "Echt.Schön.Freising" und erleichtert künftig die Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Solaranlagen im Ensemble.

In seiner Sitzung am 16.04.2025 hat der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt den Rahmenplan in der vorgestellten Form beschlossen. Damit steht nun eine wichtige Grundlage zur Verfügung, um Denkmalschutz und Klimaschutz noch besser miteinander zu verbinden.

Solaranlagen in der Altstadt - einfacher und schneller genehmigt

Um die Möglichkeiten für Solaranlagen im historischen Stadtgebiet besser einschätzen zu können, wurden im Vorfeld mehrere Begehungen durchgeführt. Dabei wurde geprüft, wie gut die Dächer im Bereich Domberg und Altstadt von öffentlichen Straßen und Plätzen aus sichtbar sind.

Auf Basis dieser Untersuchungen wurden die Dachflächen in verschiedene Kategorien eingeteilt. Je nachdem, wie sichtbar ein Dach ist, gelten unterschiedliche Anforderungen für Solaranlagen.

Das Gute daran: Für die meisten Dächer (Kategorien 3 und 4) ist künftig nur noch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Freising ohne Beteiligung des Landesamt für Denkmalpflege nötig. Das macht den Weg zur eigenen Solaranlage im Ensemble deutlich einfacher und beschleunigt das Genehmigungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Verwaltung.


Was bedeuten die Kategorien für Solaranlagen?

Damit der Ausbau von Solaranlagen im Sanierungsgebiet II klar und nachvollziehbar geregelt ist, wurden die Dächer in verschiedene Kategorien eingeteilt.

Diese Kategorien geben an, welche Anforderungen für eine Solaranlage auf dem jeweiligen Dach zu berücksichtigen sind. Je höher die Kategorie, desto sensibler ist der Bereich – zum Beispiel wegen besonderer Sichtbarkeit und damit denkmalpflegerischer Bedeutung.

Wichtig zu wissen:
Jede Kategorie baut auf der vorherigen auf. Das heißt, die Anforderungen aus einer niedrigeren Kategorie gelten automatisch auch für die nächsthöhere. So entsteht ein klarer und nachvollziehbarer Rahmen für alle, die eine Solaranlage planen.

Kategorie 4 (weiß) - Mindestanforderungen

Geltungsbereich
Gebäude, die nicht oder nur sehr hintergründig vom öffentlichen Raum in Erscheinung treten.

Anforderungen
- Dachflächenparallel, max. 10cm über Dachhaut
- Farblich in sich homogen
- Geschlossene, rechteckige Fläche
- Keine sichtbare Unterkonstruktion

Kategorie 3 (blau) - Mittlere Anforderungen

Geltungsbereich
Gebäude mit Dächer die vom öffentlichen Raum in Erscheinung treten.

Zusätzliche Anforderungen
- Farblich an Dachfläche angepasst

Kategorie 2 (orange) - Erhöhte Anforderungen

Geltungsbereich
Bauten, deren Dächer aus dem Straßenraum, von Plätzen und oder Aussichtspunkten stark in Erscheinung treten

Zusätzliche Anforderungen
- Anlagen sind in die Dachhaut zu integrieren
- Anlage ist an bestehende Strukturen anzupassen
(z.B. Solarziegel, in Sicken integrierte Anlage)

Kategorie 1 (rot) - Maximale Anforderungen

Geltungsbereich
Besonders herausragende, raumprägende und in den historischen Stadtraum ausstrahlende Bauten. Es handelt sich in der Regel um Denkmäler mit besonderer stadtfunktionaler und künsterischer Bedeutung oder um Denkmöler mit historischer, denkmalwerter Dachdeckung.

Zusätzliche Anforderungen
- Planung ist im Detail mit der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt sowie dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen.

Ihr Kontakt

Bauaufsicht Freising
Untere Denkmalschutzbehörde
Amtsgerichtsgasse 1
85354 Freising
bauaufsicht@freising.de
 

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