Der Münchner Ferienpass ist schon seit einiger Zeit an der zentralen Information der Zulassungsstelle im Landratsamt Freising erhältlich. In einer Medieninformation teilt das Landratsamt mit: "Dieser ist noch bis zum Ende der Sommerferien 2025 gültig. Ergänzend dazu bietet die Stadt München auch einen Familienpass an, der das ganze Kalenderjahr 2025, also auch außerhalb der Ferienzeiten, gültig ist und zahlreiche Freizeitangebote, Gutscheine und attraktive Ermäßigungen bietet. Dieser kostet sechs Euro und kann in den Ferienzeiten mit dem Ferienpass kombiniert werden.
Den Münchner Familienpass können alle im Landkreis Freising lebenden Familien nutzen – egal ob Alleinerziehende, Familien mit Pflegekindern oder Großeltern samt Enkelkindern. Jeder Familienpass gilt für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder bis einschließlich 17 Jahre. Familien mit mehr als vier Kindern bekommen einmalig einen weiteren, kostenlosen Familienpass.
Den Münchner Ferienpass gibt es ebenfalls für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Während der Ferien – beginnend mit den Herbstferien bis zum letzten Tag der Sommerferien – können sie damit zahlreiche Veranstaltungen, Sehenswürdigkeiten, Einrichtungen und Kurse in München ermäßigt oder kostenlos besuchen. Der Ferienpass ist ein kleines Gutscheinheft, in dem zahlreiche Gutscheine zum Heraustrennen sind. Zusätzlich berechtigt der Ferienpass die Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 14 Jahre während der Sommerferien zu beliebig vielen Fahrten mit den Verkehrsmitteln im MVV im Geltungsbereich Zonen M bis 6. Der Ferienpass kostet 14 Euro für Kinder und Jugendliche von sechs bis 14 Jahren (mit MVV-Nutzung in den Sommerferien) bzw. zehn Euro für Jugendliche von 15 bis 17 Jahre (ohne MVV-Nutzung in den Sommerferien).
Landkreisbürgerinnen und -bürger können den Familienpass ebenso wie den Ferienpass im Landratsamt Freising (Information der Zulassungsstelle) sowie in den Gemeinden Eching (Rathaus) und Neufahrn (Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene) erwerben.
Die Information in der Zulassungsstelle des Landratsamts ist Montag und Mittwoch von 7.30 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 7.30 bis 16.30 Uhr sowie Freitag von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet."