Das Standesamt Freising erledigt für Sie verschiedenste Aufgaben und begleitet Sie Ihr ganzes Leben lang. Auf dieser und den Folgeseiten informieren wir Sie über die Themen Beurkundungen, Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Kirchenaustritt und über die jeweils anfallenden Gebühren. Urkunden können Sie hier bequem online beantragen.

Ihr Anliegen im Standesamt

Um die Wartezeiten für BesucherInnen zu minimieren, wickeln Sie ihre Anliegen bitte bevorzugt bevorzugt schriftlich oder per Email ab. Der Besucherverkehr erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Urkunden

Wo bekomme ich Urkunden?

Maßgebend für die Ausstellung einer Urkunde aus einem Personenstandsbuch (Geburten-, Ehe- und Sterberegister) ist immer der tatsächliche "Ort des Geschehens".

Wer bekommt Urkunden?

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zum oben angesprochenen Personenkreis zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorweisen.

Gebühren 

  • Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Heiratsbuch oder Eheregister, dem Lebenspartnerschaftsbuch oder Lebenspartnerschaftsregister, dem Geburtenbuch oder Geburtenregister, dem Sterbebuch oder Sterberegister, den früheren Standesregistern (beim Stadtarchiv): 12 Euro
  • Erteilung sonstiger Personenstandsurkunden oder beglaubigter Abschriften/Ausdrucke: 12 Euro
  • Erteilung einer Auskunft aus einer Sammelakte: 15 Euro

    Bitte beachten Sie:
    Die Online-Bestellung ist kein Kaufvertrag. Sie beantragen eine Amtshandlung, für die eine Gebühr erhoben wird. Die Gebührenpflicht besteht immer, auch dann wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgezogen wird. Es ist deshalb nicht möglich, die Bestellung zu stornieren oder bei fehlerhafter Anforderung zurückzuziehen. Eine Erstattung der Gebühren kann nicht erfolgen.


    Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Freising und verursacht unter Umständen höhere Kosten.

Sie haben Fragen zur Nutzung des Bürgerservice-Portals?
Sie benötigen Hilfe beim Ausfüllen der Formulare?
Kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter!

 

 

Wie bekomme ich Urkunden?

Wir bitten Sie, unser Bürgerserviceportal für die Urkundenbestellung zu nutzen! Dieses steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. 
Sollten Sie keine Kreditkarte besitzen, beantragen Sie die Urkunde bitte über das Online-Formular

Sie können eine Personenstandsurkunde auch schriftlich per Brief oder nach vorheriger Terminvereinbarung durch persönliche Vorsprache beim Standesamt beantragen.

Die telefonische Beantragung einer Personenstandsurkunde und telefonische Auskünfte aus den Personenstandsregistern sind aus Gründen des Datenschutzes ausgeschlossen.

Wenn Sie Urkunden schriftlich oder online anfordern, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa bis zu zwei Wochen zuzüglich Postweg rechnen. Bitte sehen Sie in diesem Zeitraum von weiteren Nachfragen ab. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an 08161/54 43 131. 

Eintragung der Religionszugehörigkeit

Künftig wird die Religionszugehörigkeit nicht mehr die Personenstandsurkunden aufgenommen. Bislang konnte auf Wunsch des Anzeigenden die rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, im Personenstandsregister beurkundet werden. Diese Möglichkeit entfällt zum 01. November 2022. 

Ihr Kontakt

Adresse:
Rindermarkt 18
85354 Freising 


Postanschrift:
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising

Telefon 08161/54-43 131
Fax 08161/54-53 131
standesamt@freising.de


Gemeinde Langenbach
Seit 01.01.2019 werden alle im Gemeindegebiet Langenbach auftretenden Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Kirchenaustritte und sonstige Personenstandsänderungen vom Standesamt Freising bearbeitet, einzig standesamtliche Trauungen sind weiterhin auch in Langenbach möglich. Die Anmeldung der Trauungen findet unabhängig davon im Standesamt Freising statt.
Urkunden, die einen Personenstandsfall im Gemeindegebiet Langenbach beurkunden, werden ab 2019 vom Standesamt Freising verwaltet und ausgegeben. Diese können über das Bürgerportal online beantragt werden.

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