Die Stadt Freising weist alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2025 bis spätestens
31. Januar 2026 im Steueramt der Stadt Freising eingegangen sein müssen. Die Möglichkeit der Befreiung von der Zweitwohnungsteuer besteht für Personen, deren Einkünfte im Jahr 2023 einen Betrag von derzeit 29.000 Euro bei Ledigen und 37.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen.
Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung, die 2025 neu nach Freising gezogen sind und vom Steueramt bisher noch keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungssteuererklärung erhalten haben, werden gebeten die Erklärung einzureichen. Falls eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer in Frage kommt, kann die Erklärung zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungssteuer eingereicht werden.
Nähere Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge finden Sie online.
Gerne stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramts für Fragen auch telefonisch unter 0 81 61/54-4 22 04 zur Verfügung.