Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaberinnen und Inhaber einer Zweitwohnung daran, dass die für 2025 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am 2. Juni fällig wird. Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin mit Angabe der jeweiligen Finanzadresse zu überweisen.
Sofern für 2025 bis zum Fälligkeitstermin noch kein Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer gestellt worden ist, muss die Steuer entrichtet werden. Sollte ein Befreiungsantrag von der Zweitwohnungsteuer nach dem Fälligkeitstermin eingehen und vom Steueramt bewilligt werden, wird die gezahlte Steuer dem Steuerpflichtigen erstattet.
Alle Informationen zum Thema gibt es online. Bei weiteren Fragen zur Zweitwohnungsteuer ist das Steueramt unter der Telefonnummer 08161/54-42204 zu erreichen. Fragen zu An- und Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes sind an das Bürgerbüro der Stadt Freising unter der Telefonnummer 08161/54-0 zu richten.