Straßen- und Brückenbau, Unterhalt

Bau- und Planungsreferat
Amtsgerichtsgasse 1
85354 Freising
Link zum Stadtplan

Postanschrift:
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising


Ihr Kontakt

08161/54-464 00 strassen-brueckenbau@freising.de 08161/54-5 62 00

Leitung:
Matthias Berger


Öffnungszeiten:

Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstleistungen

  • Städtische Straßen- und Brückenbaumaßnahmen
  • Straßenerhaltung und Maßnahmenplanung
  • Führen der Bauwerksbücher, Bauwerksprüfungen nach DIN 1076, Unterhalt der Ingenieurbauwerke
  • Straßenbeleuchtung
  • Unterhalt von Denkmälern (außer Brunnen)
  • Bau, Kontrolle und Unterhalt von Gräben und Gewässern 3. Ordnung
  • Spartenaufgrabungen bzw. sonstige bauliche Eingriffe in öffentliche Verkehrsflächen

Melden von Straßenschäden / defekter Straßenbeleuchtung

Wir bitten um Ihre Mithilfe: Wenn Sie Schäden an Verkehrsflächen, Straßenbeleuchtungseinrichtungen und dergleichen feststellen, melden Sie uns diese bitte per Online-Formular:

Öffnet das Online-Formular

Genehmigung von Aufgrabungen

Jede Art von Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Dies betrifft zum Beispiel Leitungsverlegungen oder Bordsteinabsenkungen im Bereich von neuen Zufahrten.

Die Ausführung dieser Arbeiten darf nur durch fachlich kompetente Tiefbauunternehmen erfolgen. Ein Nachweis (z.B. Referenzen) hierfür ist auf Verlangen der Genehmigungsstelle mit dem Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung vorzulegen.

Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen gemäß der "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen" Gebühren an.

Abnahme

Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist das Amt für Straßen- und Brückenbau zu informieren. Es erfolgt zeitnah eine gemeinsame Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.

Verkehrsrechtliche Anordnung

Bevor mit der Aufgrabung begonnen werden kann, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Sollten Sie den Onlineservice nicht nutzen können, finden Sie beide Anträge im PDF-Format weiterhin unter folgenden Links:

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