Bürgerdienste und Rechtsangelegenheiten (Referat)

Rathaus
Obere Hauptstr. 2
85354 Freising
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Postanschrift:
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85350 Freising


Ihr Kontakt

08161/54-43000 rechtsamt@freising.de 08161/54-51000

Leitung:
Bastian Altmann


Öffnungszeiten:

Termin nach Vereinbarung

Dienstleistungen

Aufgaben der Referatsleitung, allgemeine Leitungs- und Führungsaufgaben, insbesondere in den Bereichen Personal, Organisation und Finanzen.

Rechtswesen

  • Beratung des Oberbürgermeisters und der Verwaltung in rechtlich schwierigen und grundsätzlichen Fragen einschließlich Westtangente
  • Vertretung der Stadt Freising bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, sofern kein Anwaltszwang besteht.
  • Bei Streitigkeiten mit Anwaltszwang Bestellung einer Rechtsvertretung nach außen. Vorbereitung des Verfahrens und Zusammenarbeit mit den beauftragten Rechtsanwälten
  • Mitwirkung in Widerspruchsverfahren einschließlich der Entscheidung über zu erstattende Aufwendungen im Vorverfahren
  • Beteiligung in Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in schwierigen Einzelfällen, bei Einsprüchen und im anschl. gerichtlichen Verfahren (ausgenommen hiervon sind die Verfahren im Baurecht und im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht)
  • Annahme von Stiftungen und testamentarischen Zuwendungen
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Musterverträgen, Benutzungsordnungen und allgemeinen Bedingungen
  • Sühneversuche bei Privatklageverfahren
  • Strafanzeigen und Strafanträge bei Delikten zum Nachteil der Stadt oder deren Bediensteten. Rechtsschutz bei Ermittlungen gegen städtische Bedienstete
  • Annahme aller Schadensfälle. Weitere Bearbeitung der (Schadenersatz-)Ansprüche gegen die Stadt oder städtische Bedienstete, sofern nicht die kommunale Haftpflichtversicherung zuständig ist
  • Kanalherstellungsbeiträge und Gebührenrecht
  • Unterzeichnung von Aussagegenehmigungen für städtische Bedienstete
  • Ausbildung von Rechtsreferendaren und Betreuung von Studenten und Praktikanten

Ortsrecht

  • umfassende Mitarbeit bzw. Federführung bei kommunalen Satzungen und Verordnungen (ohne Bebauungspläne und Haushaltssatzung) einschl. Ausfertigung, Bekanntmachung und Aufbewahrung der Originale
  • Herausgabe der Ortsrechtssammlung

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