Fischkrankheit im Landkreis Freising nachgewiesen

Landratsamt setzt Sperrgebiet fest

Nach amtlicher Feststellung des Ausbruches der Fischkrankheit Infektiöse hämatopoetische Nekrose (IHN) im Landkreis Freising wird ein Sperrgebiet festgesetzt. Darüber informiert das Landratsamt Freising in einer Medieninformation. Das Sperrgebiet umfasst demnach grundsätzlich den Verlauf der Moosach sowie ihrer ausgehenden Nebenarme ab der Überquerung der Moosach durch die Staatstraße 2341 (Neufahrner Straße) bis zur Überquerung der Moosach durch die Bundestraße B 301. Im Sperrgebiet gelegene Aquarkulturbetriebe unterliegen kraft Gesetzes der sogenannten behördlichen Beobachtung. Das Verbringen von Fischen aus diesen Betrieben bedarf der Genehmigung durch das Landratsamt Freising.

Die IHN ist eine grundsätzlich nicht auf den Menschen übertragbare Fischkrankheit, welche jedoch in Fischzuchtbeständen zu nicht unerheblichen Schäden führen kann. Der Verzehr von Fischen, welche das IHN-Virus in sich tragen, ist nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen für den Menschen ungefährlich.

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