Befreiung von der Zweitwohnungsteuer 2026

Frist läuft noch bis 31. Januar 2027

Die Stadt Freising weist alle Inhaber/-innen einer Zweitwohnung darauf hin, dass Befreiungsanträge für die Zweitwohnungsteuer 2026 bis spätestens 31. Januar 2027 im Steueramt der Stadt Freising eingegangen sein müssen.

Die Möglichkeit der Befreiung von der Zweitwohnungsteuer besteht für Personen, deren Einkünfte im Jahr 2024 einen Betrag von derzeit 29.000 Euro bei Ledigen und 37.000 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen.

Inhaber/-innen einer Zweitwohnung, die 2026 neu nach Freising gezogen sind und vom Steueramt bisher noch keine Aufforderung zur Abgabe einer Zweitwohnungsteuererklärung erhalten haben, werden gebeten die Erklärung einzureichen. Falls eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer in Frage kommt, kann die Erklärung zusammen mit dem Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer eingereicht werden.

Nähere Informationen zum Thema bzw. die entsprechenden Anträge finden Sie online.

Gerne stehen die Mitarbeiterinnen des Steueramts für Fragen auch telefonisch unter 0 81 61/54-4 22 04 zur Verfügung.

 

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