
Service
Beiträge / Gebühren
Informationen zu Beiträgen und Gebühren
Die Stadtentwässerung Freising ist eine kostenrechnende Einrichtung. Das bedeutet, dass keine Gewinne erzielt werden dürfen. Die Kosten für Betrieb, Unterhalt und Investitionen werden über Kanalherstellungsbeiträge sowie Abwassergebühren finanziert.
Die Höhe der Beiträge und Gebühren wird regelmäßig neu kalkuliert und in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Freising festgelegt.
Mit dem Kanalherstellungsbeitrag werden Bau und Ausbau der öffentlichen Kanalisation finanziert. Er wird für bebaute, bebaubare sowie gewerblich genutzte oder nutzbare Grundstücke erhoben.
Auch Grundstücke ohne Bebauungsmöglichkeit können beitragspflichtig sein. Voraussetzung ist, dass dort Abwasser entsteht und in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden kann.
Kanalherstellungsbeiträge (gültig bis 31.12.2028):
- Grundstücksfläche: 5,35 € je m²
- Geschossfläche: 12,82 € je m²
Sie zahlen keinen Grundstücksflächenbeitrag, wenn kein Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden darf. Entfällt diese Beschränkung, wird der Beitrag nacherhoben.
Weitere Regelungen, beispielsweise zu Nacherhebungen, finden Sie in § 5 der Beitrags- und Gebührensatzung.
Meldepflicht bei baulichen Veränderungen
Informieren Sie die Stadtentwässerung Freising über bauliche Veränderungen an Ihrem Gebäude oder Grundstück – auch dann, wenn kein Bauantrag erforderlich ist.
Nur so können Beiträge und Gebühren korrekt berechnet werden.
Onlineformular: Anzeige verfahrensfreier Bauvorhaben
Für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung werden getrennte Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser erhoben (gesplittete Abwassergebühr).
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der bezogenen Frischwassermenge, die über den Wasserzähler erfasst wird und anschließend als Abwasser in die Kanalisation gelangt.
Schmutzwassergebühr: 2,52 € je m³ (gültig bis 31.12.2028)
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr fällt an, wenn Regenwasser oder sonstiges Niederschlagswasser direkt oder indirekt über die Straßenentwässerung in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Niederschlagswassergebühr: 1,04 € je m² versiegelter Fläche (gültig bis 31.12.2028)
Formulare / Anträge
Kanalhausanschluss
Beantragung eines neuen Kanal-Anschlusses, Änderungen an einem bestehenden oder Anmeldung eines zusätzlichen Anschlusses
- Onlineformular: Kanal-Grundstücksanschluss
- PDF-Anträge
Einleitung von Abwasser
Beantragung der Genehmigung für die Einleitung von Abwasser aus Oberflächenreinigungsarbeiten (Fassaden, Tiefgaragen, Brücken oder sonstigen Betonabtragungen) in das Kanalnetz
- Onlineformular: Ableitung von Abwasser
- PDF-Antrag
Auskunft aus dem Kanalkataster der Stadtentwässerung Freising (für Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation)
Die Stadtentwässerung Freising erfasst nur die Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanalisation im Stadtgebiet Freising.
- Onlineformular: in Kürze hier verfügbar
Weitere Informationen finden Sie unter Kanal.
Führungen Kläranlage
Nach vorheriger Terminvereinbarung können Führungen für Gruppen bis maximal 25 Personen auf der Kläranlage Freising angeboten werden.
Terminvereinbarung bitte per Telefon oder E-Mail:
08161 / 54 47211 oder 08161 / 54 47222
Gabriele.weinberger@freising.de
Kerstin.zacherl-john@freising.de
Es ist zu beachten, dass der Betriebsablauf der Kläranlage während der Führungen reibungslos weiterlaufen muss. Deshalb bitten wir um frühzeitige Terminvereinbarung und Verständnis, falls ein Terminwunsch nicht realisiert werden kann.
Aktuell können Führungen aufgrund von Umbaumaßnahmen nur eingeschränkt stattfinden.
Die Dauer der Führung beträgt etwa 1 - 2 Stunden, ist kostenfrei und für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Bitte sprechen Sie uns an, ob und wie wir die Führung über die Kläranlage in so einem Fall gegebenenfalls ermöglichen können.
Tragen Sie für die Führung bitte wetterangepasste Kleidung und festes Schuhwerk.
Es gilt die Betriebsordnung.
Führungen Kläranlage für Schulkassen oder andere Gruppen mit minderjährigen Teilnehmer/innen:
Zusätzlich zu beachten:
- Pro 10 zu beaufsichtigende Personen ist mind. 1 Aufsichtsperson erforderlich
- Vorab Mitteilung von Teilnehmerliste und unterschriebener Zustimmungserklärung der vertretungsberechtigten Personen der minderjährigen Teilnehmer/innen
- Nennung der verantwortlichen Aufsichtspersonen
- Bei Fehlverhalten von an der Führung teilnehmenden Personen behalten wir uns vor, die Führung abzubrechen, um Gefährdungssituationen zu vermeiden.
Für alle Besichtigungsgruppen gilt:
Bitte senden Sie uns VOR dem vereinbarten Führungstermin die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare zu. Die Formulare finden Sie in Kürze hier.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Grundlage der Berechnung sind alle bebauten und befestigten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Bei Gebäuden wird die Grundrissfläche berücksichtigt. Befestigte Flächen werden je nach Wasserdurchlässigkeit unterschiedlich bewertet:
- Versiegelte Flächen (z. B. Beton, Asphalt oder Pflaster mit Fugenverguss)
- Teilversiegelte Flächen (z. B. Pflaster oder Platten ohne Fugenverguss)
- Durchlässige Flächen (z. B. Kies, Schotter oder Rasengittersteine)
Wird das Niederschlagswasser vollständig in einer Zisterne gesammelt, auf dem Grundstück versickert oder zulässigerweise in ein Gewässer eingeleitet, fällt hierfür keine Niederschlagswassergebühr an.
Die gebührenrelevanten Flächen werden mithilfe eines Selbstauskunftsbogens erfasst. Diesen erhalten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Regel zusammen mit den Unterlagen zu einem Bauantrag (z. B. Neubau, Umbau oder Anbau).
Nach Abschluss der Baumaßnahme ist der ausgefüllte Selbstauskunftsbogen an die Stadtentwässerung Freising zurückzusenden.
Änderungen an gebührenrelevanten Flächen sind der Stadtentwässerung unverzüglich mitzuteilen.
Nein.
Die Gesamtkosten steigen dadurch nicht. Die Gebühren werden lediglich gerechter verteilt. Wer weniger Schmutz- oder Niederschlagswasser in die Kanalisation einleitet, zahlt entsprechend weniger.
Im Gebührenbescheid werden beide Gebühren getrennt ausgewiesen.
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beruht auf der Rechtsprechung, unter anderem auf einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 2003 (Az. 23 B 02.1937).
Danach ist eine Berechnung der Abwassergebühr ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch nicht zulässig, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung mehr als 12 Prozent der gesamten Entwässerungskosten ausmachen.
Da dieser Wert in der Stadt Freising überschritten wird, ist eine getrennte Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr erforderlich.
Die Schmutzwassergebühr lässt sich durch einen sparsamen Umgang mit Trinkwasser reduzieren.
Die Niederschlagswassergebühr kann gesenkt werden, indem versiegelte Flächen reduziert und Möglichkeiten zur Versickerung geschaffen werden, beispielsweise durch:
- Entsiegelung befestigter Flächen,
- mehr Grünflächen,
- versickerungsfähige Pflaster- oder Bodenbeläge bei Neu- und Umbauten,
- Regenwasserversickerung oder Regenwassernutzung, soweit zulässig.
Leider können wir auf der Kläranlage Freising keine Entsorgungsmöglichkeit für Grauwasser aus Wohnmobilen oder Campern anbieten, da wir hierfür keine geeignete Annahmestation haben. Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie unter
https://stellplatz.info/reisemobilstellplatz/freising/entsorgung-toilettenkassette