Verkehrsregelung rund um den Wochenmarkt

Radfahrverbot gilt zwischen Bahnhofstraße und Amtsgerichtsgasse

Die Stadt Freising weist nochmals auf die geltenden Verkehrsregelungen rund um den Wochenmarkt am Mittwoch und Samstag hin. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass das Fahrverbot für Fahrräder einen größeren Bereich umfasst, als zuletzt teilweise in den Medien dargestellt wurde.

Im Rahmen der Kontrollen wurde festgestellt, dass Radfahrerinnen und Radfahrer das Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) an den Einfahrtsbereichen Bahnhofstraße, Ziegelgasse und Amtsgerichtsgasse teilweise übersehen oder falsch deuten.

In Abstimmung mit der Polizeiinspektion Freising wurde deshalb vereinbart, die Verbotsschilder zusätzlich nochmals unmittelbar am Beginn des Wochenmarktbereichs bei den Beschickern zu wiederholen. Ergänzt werden diese jeweils durch das Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“. 

Auch an allen weiteren bereits bestehenden und an den Markttagen aktivierten Verkehrszeichen werden nun entsprechende Zusatzzeichen angebracht. Damit soll die geltende Verkehrsregelung noch eindeutiger sichtbar gemacht und Missverständnissen vorgebeugt werden.

Konkret bedeutet dies: Am Mittwoch und Samstag dürfen Radfahrerinnen und Radfahrer jeweils von 7 bis 13 Uhr im Bereich von der Bahnhofstraße (inklusive Ziegelgasse) bis zur Amtsgerichtsgasse nicht mit dem Fahrrad fahren. Die Räder müssen in diesem Bereich geschoben werden.

Die Stadt Freising bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die Beschilderung zu beachten und die geltenden Regelungen einzuhalten.

 

Nach oben