Informationsaktion klärt über Verkehrsregeln auf

Polizei und Stadt sensibilisieren für sicheres Miteinander in der Innenstadt

Mit einer gemeinsamen Informationsaktion haben die die Oberbürgermeisterin Monika Schwind und die Polizeiinspektion Freising unter der Leitung von Polizeidirektor Andreas Wegmaier, weitere Beamtinnen und Beamte der Polizei sowie Vertreterinnen und Vertreter des städtischen Ordnungsamtes und des Straßenverkehrsamtes Bürgerinnen und Bürger in der Freisinger Innenstadt über die geltenden Verkehrsregelungen informiert. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die über die Regeln in der neu gestalteten Innenstadt aufgeklärt und für ein rücksichtsvolles Miteinander sensibilisiert wurden.

Die Freisinger Innenstadt ist nach ihrem Umbau in eine Fußgängerzone und einen verkehrsberuhigten Bereich gegliedert. Beide Bereiche dienen einer hohen Aufenthaltsqualität und einem sicheren Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden. Damit die geltenden Regelungen besser bekannt werden und Missverständnisse vermieden werden, setzt die Stadt Freising gemeinsam mit der Polizei auf Information und Aufklärung. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auch auf E-Scootern: Diese dürfen die Fußgängerzone nicht befahren. Anders als Fahrräder sind E-Scooter dort nicht von den Ausnahmeregelungen erfasst und müssen in der Fußgängerzone geschoben werden.

Rücksicht und Schrittgeschwindigkeit für mehr Sicherheit

In der Fußgängerzone steht der Fußverkehr im Mittelpunkt. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen diesen Bereich zwar nutzen, müssen jedoch Schrittgeschwindigkeit einhalten und jederzeit besondere Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger nehmen. Diese haben grundsätzlich Vorrang. Auch im verkehrsberuhigten Bereich gilt für alle Verkehrsteilnehmenden maximal Schrittgeschwindigkeit. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen dort die gesamte Straßenbreite nutzen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in beiden Bereichen die wichtigste Voraussetzung für ein sicheres und angenehmes Miteinander.

Klare Regelungen gelten außerdem für den Lieferverkehr sowie für Anwohnerinnen, Anwohner und Anlieger. Lieferverkehr ist werktags ausschließlich zwischen 6 und 10 Uhr sowie zwischen 18 und 21 Uhr zulässig. Anwohnerinnen, Anwohner und Anlieger benötigen für die Zufahrt eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Das Parken in der Fußgängerzone ist grundsätzlich nicht erlaubt. Im verkehrsberuhigten Bereich ist lediglich kurzfristiges Halten, beispielsweise zum Ein- und Aussteigen oder zum Be- und Entladen, zulässig.

Neuer Flyer gibt Orientierung auf einen Blick

Um die wichtigsten Verkehrsregelungen übersichtlich zusammenzufassen, hat die Stadt Freising den Flyer „Gutes Ankommen in der Freisinger Innenstadt – Die neuen Verkehrsregeln auf einen Blick“ erstellt. Darin werden die Unterschiede zwischen Fußgängerzone und verkehrsberuhigtem Bereich verständlich erläutert. Darüber hinaus informiert der Flyer über die Regelungen für den Radverkehr, den Lieferverkehr sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Ergänzend enthält er Hinweise zu Parkhäusern, Busverbindungen, Fahrradabstellmöglichkeiten und barrierefreien Parkmöglichkeiten in der Innenstadt. Karten und Schaubilder erleichtern zusätzlich die Orientierung.

Der Flyer kann online heruntergeladen werden und liegt außerdem in verschiedenen städtischen Einrichtungen aus. 

Die Stadt Freising und Polizeiinspektion Freising appellieren an alle Verkehrsteilnehmenden, die geltenden Regeln zu beachten und durch gegenseitige Rücksicht dazu beizutragen, dass die Freisinger Innenstadt für alle sicher, attraktiv und lebenswert bleibt.

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