Wichtiger Hinweis für alle Sportvereine aus dem Stadtgebiet Freising:
Ab sofort ist die Antragsstellung für den freiwilligen kommunalen Zuschuss zur Sportförderung im Rahmen der kommunalen Jugendförderung und Übungsleiterzuschüsse für das Jahr 2026 beim Sportamt der Stadt Freising möglich. Wenn der Genehmigungsbescheid des Landratsamtes über die gewährte Vereinspauschale vorliegt, kann dieser zusammen mit dem Formular „Antrag auf freiwilligen kommunalen Zuschuss“ bis spätestens 15. Oktober 2026 beim Amt für Sport, Bürgerschaftliches Engagement und Integration (Amt 52) der Stadt online ausgefüllt und eingereicht werden.
Bitte beachten: Auch dieses Jahr erfolgt die Antragstellung ausschließlich online. Den Online-Antrag sowie alle dazugehörigen relevanten Informationen bezüglich Fördervoraussetzungen und ‑berechtigungen finden Sie online.
Mit dieser Vereinspauschale möchte die Stadt Freising die Vereine dabei unterstützen, ihre alltägliche Arbeit zu leisten und die dazugehörenden Ausgaben zu tragen. Dazu gehört insbesondere die Beschäftigung von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie von ehrenamtlichen Kräften. Um die Qualität der sportlichen Betreuung im Verein zu fördern, werden Übungsleiterqualifikationen bei der Vereinspauschale besonders berücksichtigt. Dies dient dem Ziel, die professionellen und kompetenten Strukturen eines Vereins zu fördern.
Darüber hinaus möchte die Stadt Freising einen Anreiz für die Gewinnung von Kindern und Jugendlichen schaffen. Hierfür wird der Anteil an Kindern und Jugendlichen unter den Mitgliedern eines Vereins speziell gefördert.