Informationen zur Zweitwohnungsteuer

Fälligkeitstermin am 01. Juni

Das Steueramt der Stadt Freising erinnert alle Inhaber einer Zweitwohnung daran, dass die für 2026 zu entrichtende Zweitwohnungsteuer am 1. Juni dieses Jahres fällig wird. Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird gebeten, die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin mit Angabe der jeweiligen Finanzadresse zu überweisen.

Sofern eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer aufgrund der Einkommensverhältnisse (Einkommen im Jahr 2024) in Frage kommt und über den Antrag auf Befreiung zum Fälligkeitstermin der Zweitwohnungsteuer noch nicht entschieden wurde, muss die Steuer zur Fälligkeit entrichtet werden.

Im Falle einer Befreiung von der Zweitwohnungsteuer wird die gegebenenfalls bereits gezahlte Zweitwohnungsteuer den Steuerpflichtigen zurückerstattet. Informationen zu diesem Thema sowie den Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer finden Sie online.    

Bei weiteren Fragen zur Zweitwohnungsteuer erreichen Sie das Steueramt unter der Telefonnummer 08161/5442204.

Bei Fragen zu An- und Abmeldungen Ihres Nebenwohnsitzes wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Stadt Freising unter der Telefonnummer 08161/540.

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