Notwendige Anpassung der Wasserpreise

Grund- und Arbeitspreis steigen zum 1. September 2026

Die Freisinger Stadtwerke legten im Werkausschuss die Anpassung der Wasserpreise zum Beschluss vor. In Anlehnung an das Kommunalabgabengesetz (KAG) werden diese in regelmäßigen Abständen unter Berücksichtigung der Einnahmen- und die Ausgabenseite neu kalkuliert.

Die Nachkalkulation für die Jahre 2023 bis 2025 ergab eine kalkulatorische Unterdeckung von rund 256.000 Euro. Die Anpassung der Preise erfolgt nun auf Basis der Vorauskalkulation für 2026 bis 2029, wobei die Unterdeckung und der durchschnittliche Entgeltbedarf berücksichtigt wurden. Dabei wurde das zum 01.07.2026 in Bayern eingeführte Wasserentnahmeentgelt („Wassercent“) in Höhe von 10 Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser berücksichtigt.

Die Erhöhung ist für den 01.09.2026 vorgesehen und wirkt sich gestaffelt auf die jährlichen Verbrauchskosten von 2026, 2027 und ab 2028 aus. Der Entgeltbedarf wird über den mengenabhängigen Arbeitspreis und den mengenunabhängigen Grundpreis gedeckt. Die monatlichen Grundpreise der Wasserzähler erhöhen sich abhängig von der Größe der Zähler. Beim gängigen Zähler im Einfamilienhaus steigt der Grundpreis von netto 6,80 Euro auf 7,90 Euro pro Monat. Der Arbeitspreis erhöht sich zum 01.09.2026 von netto 2,29 Euro pro Kubikmeter auf 2,53 Euro pro Kubikmeter.

Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern und bisherigen Kosten von 454,86 Euro brutto steigen die Gesamtkosten pro Kalenderjahr in 2026 um 3,8 Prozent auf 472,04 Euro. Im Kalenderjahr 2027 steigen die Kosten um 7,3 Prozent auf 506,40 Euro. In Mehrparteienhäusern verteilt sich der Grundpreis auf mehrere Haushalte, wodurch die Erhöhung geringer ausfällt.

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