Erhöhte Brandgefahr an den Freisinger Badeseen

Wichtige Hinweise zum Grillen gemäß den Naherholungssatzungen

Die anhaltend hohen Temperaturen und die Trockenheit der vergangenen Tage haben die Brandgefahr auch im Landkreis Freising deutlich erhöht. Die Stadt Freising appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Badegäste, beim Grillen an den Naherholungsgebieten besondere Vorsicht walten zu lassen und Rücksicht auf Mensch, Natur und Erholungsräume zu nehmen.

Für den Aufenthalt am Vöttinger Weiher, den Pullinger Seen und der Stoibermühle gelten klare Regeln, die in den jeweiligen Benutzungssatzungen der städtischen Naherholungsgebiete verankert sind. Um die Brandgefahr zu minimieren, ist das Grillen ausschließlich in den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Grillzonen (Feuerstellen) gestattet. Außerhalb dieser Bereiche ist das Entfachen von Feuer strikt untersagt. Größere Grillfeiern müssen zudem vorab beim Ordnungsamt der Stadt Freising angemeldet werden.

In den freigegebenen Grillbereichen darf ausschließlich mit handelsüblichen Grillgeräten gegrillt werden. Gemäß der Satzung müssen tragbare Grills einen Mindestabstand von 30 Zentimetern zum Boden (Gluthöhe) aufweisen, um die Grasnarbe vor Verbrennungen zu schützen. Die Verwendung von Einweggrills ist nicht gestattet.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise dringend:

  • Gefahr durch Funkenflug: Bereits kleine Funken können trockene Wiesenflächen entzünden und eine erhebliche Gefahr darstellen.

  • Schutz der Natur: Bäume, Sträucher, Pflanzen sowie öffentliche Einrichtungen dürfen nicht beschädigt werden. Das Entsorgen von heißer Glut in der Landschaft ist strengstens verboten.

  • Abstand halten: Halten Sie stets einen Mindestabstand von fünf Metern zu Hecken, Bäumen und Sträuchern ein.

  • Glut vollständig löschen: Löschen Sie die Glut nach dem Grillen vollständig ab – insbesondere bei aufkommendem Wind. Nutzen Sie für die heiße Glut und die abgekühlte Asche ausschließlich die bereitgestellten Metallbehältnisse.

  • Verbot von Bodenfeuern: Offene Bodenfeuer sind in jeder Form verboten. Zulässig sind ausschließlich die dafür vorgesehenen, festen Feuerstellen.

Verstöße gegen die Benutzungssatzungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Mit einem verantwortungsvollen Umgang können wir gemeinsam dazu beitragen, die Natur zu schützen und allen Besucherinnen und Besuchern einen sicheren und erholsamen Aufenthalt an den Freisinger Seen zu ermöglichen.

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