Um den Besucherinnen und Besuchern der städtischen Naherholungsgebiete Ruhe und Erholung zu bieten, weist die Stadt Freising rechtzeitig vor Beginn der Badesaison 2026 wieder auf einige Verhaltensregeln an der Stoibermühle, am Vöttinger Weiher und an den Pullinger Seen hin:
Das Fahren, Schieben und Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze ist in diesen Gebieten nicht erlaubt. Es ist untersagt, Wildtiere aller Art zu füttern und während der Badesaison (15. Mai mit 15. September) Tiere mitzubringen.
Feuer dürfen nicht abseits der hierfür besonders ausgewiesenen Plätze (Feuerstellen/Feuerschalen) unterhalten werden. Erlaubt ist die Benutzung tragbarer Grillgeräte mit einem Abstand zum Boden von mindestens 30 cm. Grillfeiern müssen bei der Stadt Freising, Amt 32, angezeigt werden. Es ist nicht gestattet, in den genannten Naherholungsgebieten zu nächtigen, zu zelten oder Wohnwagen aufzustellen und Waren aller Art einschließlich Speisen und Getränke zu verkaufen. Eine Ausnahme gibt’s: Am Vöttinger Weiher ist Zelten möglich, aber genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Veranstaltungen jeglicher Art müssen wie in allen Naherholungsgebieten ebenfalls angezeigt werden. Die dazu erforderliche Genehmigung ist bei der Stadt Freising, Amt 32, Telefon 08161/54-43209, oder per E-Mail, naherholung@freising.de, zu beantragen. Das Formular zur Beantragung der Genehmigung können Sie hier abrufen.
Die Grünanlagen sind von allen Benutzern/-innen sauber zu halten. Für den entstehenden Müll stehen Abfallbehälter bereit. Die Stadt Freising bittet vor allem darauf zu achten, Glasscherben umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen, um Verletzungen zu vermeiden.
Da der Erholungswert der Besucher/-innen Vorrang vor allen anderen Nutzungen Vorrang hat, wurden entsprechende Benutzungssatzungen erlassen, die Sie hier aufrufen können.