Die Rolle der städtischen Stiftungen

Engagement für Freising

Thema des Monats Februar 2024

Stiftungen sind eine wichtige Säule des sozialen Engagements und der Unterstützung bedürftiger Menschen in unserer Gesellschaft. In Freising gibt es mehrere kommunale Stiftungen, die sich für verschiedene Zwecke einsetzen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf zwei besondere Stiftungen, die einen bedeutenden Beitrag zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Bedürftigen in der Stadt leisten: die Katholische Kinderheim St. Klara-Stiftung und die Wohltätigkeitsstiftungen der Stadt Freising.

Was ist eine kommunale Stiftung?

Kommunale Stiftungen sind rechtliche Organisationen des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts. Ihre Hauptaufgabe liegt darin, die Bedürfnisse und Aufgaben innerhalb ihrer jeweiligen Gemeinde, ihres Landkreises oder Bezirks zu unterstützen. Diese Stiftungen werden normalerweise von den zuständigen Organen der jeweiligen Verwaltungseinheit Organen – also zum Beispiel von Stadtrat und Oberbürgermeister –  verwaltet und vertreten. Die Stadt Freising hat zwei solcher Stiftungen, die sie derzeit verwaltet.

Geschichte & Entwicklung der Katholischen Kinderheim St. Klara-Stiftung

Am 3. Dezember 1888 wurde in einer feierlichen Sitzung vom Magistrat der Stadt Freising und dem Kollegium der Gemeindebevollmächtigten die Katholische Waisenhaus-Stiftung gegründet. Bereits 1880 hatten sich edle Wohltäter des geistlichen und weltlichen Standes im „Comité zur Erbauung eines Waisenhauses“ zusammengefunden. Das Gebäude war bereits in den Jahren 1881 bis 1883 auf einem dem städtischen Krankenhaus gehörigen Garten errichtet worden und ging unentgeltlich in die Verwaltung der Stadt über, – allerdings mit der Verpflichtung, für die bauliche Instandhaltung des Stiftungsgebäudes aus gemeindlichen Mitteln Sorge zu tragen. 

Die Betreuung und Erziehung der Kinder wurde den „Armen Schulschwestern von Unserer Lieben Frau“ vom nahen Kloster übertragen. In christlicher Liebe und fürsorglicher Hingabe wirkten die Schwestern in über 100 Jahren in diesem Heim, das Tausenden von Kindern in den bittersten Jahren ihres Lebens Hilfe, Hoffnung und ein Zuhause war.

In ihre tiefste Krise stürzte die Katholische Waisenhaus-Stiftung Ende der 1930er Jahre. Eine örtliche Stiftung mit ausschließlich katholischem Charakter entsprach nicht dem nationalsozialistischen Erziehungsanspruch, weshalb die NS-Machthaber die Stadt Freising bedrängten, die Stiftung aufzulösen. Da die Stadt trotz langjähriger und zäher Verhandlungen bis 1939 keine Einigung mit den NS-Stellen erzielen konnte, schritt der 1. Bürgermeister der Stadt nach Beratung mit den Ratsherren am 20.12.1940 zur „Aufhebung der Katholischen Waisenhaus - Stiftung in Freising“. Das Gebäude und die vorhandenen Grundstücke sowie das Barvermögen wurden in das Vermögen der Stadt übergeführt.

Weil diese Entscheidung auch nach dem Ende des NS-Regimes noch Bestand hatte, versuchten Stadtverwaltung und Stadtrat wiederholt, die Aufhebung der Stiftung für nichtig zu erklären. Diesen mehrfachen Bemühungen blieb jedoch aus rechtlichen Gründen der Erfolg versagt. Erst mit Beschluss des Stadtrates vom 22.12.1955 wurde die Katholische Waisenhaus-Stiftung in allen ihren Teilen, die im Wesentlichen auf der Stiftungsurkunde von 1888 beruhten, neu errichtet. Die enteigneten Grundstücke wurden an die Stiftung zurückübereignet.

Gleichzeitig wurde eine neue Satzung erlassen. Während der in der Stiftungsurkunde von 1988 gegebene Name „Katholische Waisenhaus-Stiftung in Freising“ übernommen wurde, erhielt das Haus an der Kammergasse fortan die Bezeichnung „Kinderheim St. Clara“. Leitung und Führung des Heimes blieben wie bisher der Kongregation der Armen Schulschwestern überlassen, die den Personal- und Sachaufwand zu tragen hatte. Die große Baulast oblag unterdessen der Stadt Freising.

Der Stadtrat beschloss am 19.12.1958, den Namen der Stiftung in „Katholische Waisenhaus- und Kinderheim St. Klara-Stiftung in Freising“ zu ändern. Zudem wurde der Stadt für den Fall, dass die Kongregation der Armen Schulschwestern nicht mehr zur Führung und Leitung des Heims in der Lage sein sollte, die Möglichkeit eingeräumt, die Leitung und Führung der „Anstalt“ einer geeigneten kirchlichen Organisation auf eigene Rechnung und Verantwortung zu übertragen. Am 16.10.1986 wurde die Stiftungssatzung abermals neu gefasst. Der Name wurde beibehalten, der Zweck aber dahingehend geändert, dass dieser nun durch Unterhalt und Betrieb eines Kinderheimes verwirklicht sei.

Kinder- und Jugendhilfegesetz: Anpassungen in der Stiftungsarbeit

Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz von 1991, das einen Wendepunkt in der Kinderbetreuung markierte, traten einschneidende Veränderungen in Kraft, die auch die Katholische Kinderheim St. Klara-Stiftung in Freising betrafen. Dieses Gesetz führte zu einer tiefgreifenden Umgestaltung des gesamten Systems der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Infolgedessen musste die Stiftung ihre Arbeitsweise an die neuen rechtlichen Bestimmungen und sozialen Entwicklungen anpassen.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz betonte die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Familien als zentrale Ziele. Es legte besonderen Wert auf ambulante und teilstationäre Betreuungsangebote, die nunmehr als gleichwertige Alternativen zur Heimunterbringung angesehen wurden. Diese Veränderungen spiegelten sich in der Arbeit der Stiftung wider: Sie nahm vermehrt Kinder und Jugendliche aus Familien auf, deren Eltern aus verschiedenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht dazu imstande waren, für sie zu sorgen. Gleichzeitig ging die traditionelle Betreuung von Halb- und Vollwaisen zurück. Das Gesetz rückte weiterhin die Persönlichkeitsentwicklung junger Erwachsener in den Fokus und unterstützte sie auf ihrem Weg zur eigenverantwortlichen Lebensführung. Es förderte außerdem Maßnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern in ihren Familien. Um diesen neuen Herausforderungen und Zielen gerecht zu werden, musste die Katholische Kinderheim St. Klara Stiftung ihre Strukturen und Arbeitsmethoden anpassen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Stiftungssatzung im Jahr 2002 überarbeitet, um den veränderten Anforderungen und zeitgemäßen Interpretationen des Stiftungszwecks zu entsprechen.

Das als Kinderheim genutzte Gebäude an der Kammergasse wurde in den Jahren 1999 und 2000 generalsaniert und in eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umgewandelt. Die als „Haus des Kindes“ bekannten Räumlichkeiten werden seither an andere gemeinnützige Körperschaften vermietet. Mehrere Organisationen sind Nutznießer des Gebäudes, darunter die Katholische Jugendfürsorge und das Katholische Kreisbildungswerk mit Zentrum der Familie und Tageselternzentrum, die vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien sowie zur Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen anbieten.

Am 14.07.2010 wurde die vorerst letzte Neufassung der Stiftungssatzung bekanntgegeben. Die Stiftung trägt seither den Namen „Katholische Kinderheim St. Klara-Stiftung in Freising“ und verfolgt folgenden Zweck: Beschaffung von Mitteln zur Betreuung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, die der Fürsorge und Hilfe bedürfen, zur Hilfeleistung für die Persönlichkeitsentwicklung junger Volljähriger sowie zur Förderung der Erziehungsverantwortung der Eltern in ihren Familien.

Das Stiftungsvermögen besteht derzeit überwiegend aus den Grundstücken und den hierauf befindlichen Gebäuden des ehemaligen Waisenhauses im Stadtgebiet, in der Summe etwa 3628 Quadratmeter.

Wohltätigkeitsstiftungen der Stadt Freising

Die Wohltätigkeitsstiftungen der Stadt Freising gingen aus der Wittelsbacher Pfründestiftung, der Mathilde Meister´sche Stiftung und der Stiftung zur Erinnerung an die goldene Hochzeit des Königspaares hervor. Diese drei Stiftungen wurden 1940, da sie durch die Geldentwertung zu leistungsschwach wurden, zu einer Stiftung vereinigt. Das Stiftungsvermögen betrug zu diesem Zeitpunkt 2.500 Deutsche Mark.

Dank einer größeren Zustiftung der Sparkasse Freising in Höhe von 45.000 Euro konnte das Vermögen wesentlich aufgestockt werden. Dieses beträgt derzeit etwa 140.000 Euro. Der Ertrag daraus wird gemäß der Satzung der Stiftung vom 30.04.2009 für die Unterstützung von Bedürftigen verwendet, die in Freising ihren Wohnsitz haben und die infolge ihres körperlichen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (ursprünglicher Stiftungszweck), sowie für die Speisung von Armen in Freising (2009 neu hinzugekommener Stiftungszweck).

Wegen der Niedrigzinsphase der vergangenen Jahre waren die Vermögenserträge sehr gering. Daher konnte die Stiftung ihre Aufgaben hauptsächlich nur durch eingehende Spenden verwirklichen. In den Jahren 2019 bis 2022 wurden durchschnittlich etwa 2.200 Euro pro Jahr an Bedürftige ausgezahlt. Durch ein sich verändertes Zinsumfeld besteht die Hoffnung, dass dies in den kommenden Jahren wieder mehr werden könnte.

Gemeinsam Gutes tun: Unterstützen Sie Freisings Stiftungen

Haben wir Ihr Interesse geweckt, diese Stiftungen zu unterstützen und einen Beitrag zur Gemeinschaft von Freising zu leisten? Spenden und Zustiftungen sind jederzeit willkommen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Finanzreferat der Stadt Freising auf. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Webseite.

Ihr Kontakt

Finanzreferat der Stadt Freising
Marcushaus
Untere Hauptstraße 2
85354 Freising


Postanschrift:
Obere Hauptstraße 2
85354 Freising


finanzreferat@freising.de
Telefon: 08161/54-4 20 00

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