Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Freisinger Stadtgebiet wurde ein Standortkonzept für PV-Freiflächenanlagen beschlossen. Genauere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.


Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Freising

Die Stadt Freising verfolgt seit dem Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes 2013 das Ziel einer klimagerechten und energieeffizienten Stadt. Es wurden umfangreiche Ziele zur CO2-Reduktion und zum Einsatz Erneuerbarer Energien verabschiedet. Gemeinsam mit dem Landkreis Freising wird das Ziel verfolgt bis 2035 unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden (Energiewendebeschluss). Dazu gehört der massive Ausbau der Solarstromnutzung.

Am 26.10.2022 wurde daher ein Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) im Freisinger Stadtrat beschlossen. Bei der Auswahl geeigneter Standorte flossen die Erkenntnisse aus der Voruntersuchung zum Beschluss im Planungs- und Umweltaussschuss am 09.02.2022 ein sowie die Ergebnisse der PFiFFiG-Studie. Die Zuordnung der Raumwiderstände der PFiFFiG-Studie wurde geprüft, auf das Stadtgebiet zugeschnitten und in Abwägung mit den städtebaulichen Belangen der Stadt Freising auf die EEG-Flächenkulisse (EEG 2023) reduziert. Die daraus resultierenden Flächen sind in der Karte des Standortkonzeptes dargestellt. Die genaueren Hintergründe und Kriterien zur Vorgehensweise bei der Flächenauswahl sind in den ausführlichen textlichen Erläuterungen dargestellt.

Ökologische Kriterien bei der Anlage von PV-FFA

Die Stadt Freising verfolgt das Ziel, die Energiewende in Vereinbarkeit und Berücksichtigung mit dem Naturschutz voranzutreiben. Für die Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurden deshalb ökologische Kriterien festgelegt, die von den Projektierenden für die Umsetzung und Pflege der Flächen einzuhalten und nachzuweisen sind. Die genauen Kriterien sind in den ausführlichen textlichen Erläuterungen zum Standortkonzept aufgeführt.

Weitere Rahmenbedingungen und Antragstellung

Um den Antrag prüfen zu können, ist bereits bei Antragstellung der genaue Geltungsbereich des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans vom Antragsteller festzulegen, die Kosten des Verfahrens richten sich nach dessen Größe. Mit einem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat kann das Verfahren und somit die Erstellung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes begonnen werden. Detaillierte Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor der Umsetzung verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten. Die Netzkapazität ist entsprechend bei Antragstellung zu überprüfen und nachzuweisen. Ein weiteres Kriterium ist die regionale Wertschöpfung (Bürgerbeteiligung, etc.)

Die ausführlichen textlichen Erläuterungen zum Standortkonzept erhalten Sie auf Anfrage per Email an: klimaschutz@freising.de

Ihr Kontakt

Stadt Freising
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Klimaschutzmanagement
Mail klimaschutz@freising.de


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