Die Bürgerhilfsstelle des Bürgerbüros Freising berät Sie gerne in sozialen Belangen. Sie ist beispielsweise zuständig für die Erteilung eines Schwerbehindertenausweises oder für Auskünfte zu Sozialversicherung und Rente. Auf dieser Seite sind die Dienstleistungen der Bürgerhilfsstelle kompakt zusammengefasst.

Ihr Kontakt

Bürgerhilfsstelle
Obere Hauptstraße 2
Rathaus, EG, Zimmer 2
Telefon 08161/54-43353
buergerhilfe@freising.de


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
: 08.00 bis 12.00
Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr

Schwerbehindertenausweis

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie unter Umständen weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.
  • bei Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) einen Ausweis aus.

Sie können Ihren Antrag online stellen; alternativ können Sie die Antragsformulare bei uns im Rathaus, Zimmer 2 oder 3, abholen und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) senden. 

Beträgt der Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite gegebenenfalls die zustehenden Merkzeichen eingetragen werden. Die Ausweise werden vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ausgestellt und den Antragstellern direkt zugeschickt.

Die Broschüre "Wegweiser für Menschen mit Behinderung", die über die wichtigsten Grundzüge des Feststellungsverfahrens nach dem Sozialgesetzbuch IX informiert, können Sie bei uns erhalten. 


Parken auf Behindertenparkplätzen

Als Stadt Freising stellen wir ausreichend Parkplätze für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Wir ermöglichen Menschen mit einem Handicap ein Parken ohne Hindernisse. Die Parkberechtigung ist durch den amtlichen (blauen) Parkausweis nachzuweisen. Dieser muss gut sichtbar im Auto ausgelegt sein.

Voraussetzungen
Eintrag der Merkmale "aG" oder "BI" im Schwerbehindertenausweis. Bestimmten Personenkreisen, die vergleichbar in der Gehfähigkeit beeinträchtigt sind, wie Personen mit "aG"-Vermerk, können ebenfalls Parkausweise erteilt werden. Auskünfte erteilen die Ämter für Versorgung und Familienförderung sowie die Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen
Einstufungsbescheides des Amtes für Versorgung und Familienförderung, Foto des Antragstellers.


Wohngeldantrag

Einkommenschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Vorraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter*innen von Wohnraum in Form des Mietzuschusses, Eigentümer*innen von Wohnraum in Form des Lastenzuschusses.

Voraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und, wenn ja, in welcher Höhe hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete, beziehungsweise Belastung.

Fristen
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Wohngeld sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Mietvertrag
  • Nachweise über das Einkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen

bei Eigenheim oder Eigentumswohnungen:

  • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Zins und Tilgung)
  • Steuerbescheid

Wohnberechtigungsschein

Wer sich bei der Stadt Freising für eine öffentlich geförderte Wohnung (auch Sozialwohnung genannt) vormerken lassen möchte, kann bei der Stadt Freising einen Wohnungsantrag stellen.

Angesichts der nach wie vor extrem angespannten Lage bei den Sozialwohnungen wird jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, dass für Wohnungssuchende mit Einkommensstufe 1 bzw. I die Wartezeit derzeit im Regelfall durchschnittlich ca. 7 Jahre beträgt. Ausnahmen gelten z. B. für Anträge auf Wohnungstausch.

Für Wohnungssuchende der höheren Einkommensstufen II oder III kann keine generelle Aussage über die Wartezeit getroffen werden. Es kann allerdings auch bei den höheren Einkommensstufen mehrere Jahre dauern. Außerdem kann ein Antrag immer nur für ein Jahr genehmigt werden, das heißt es muss jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden und es sind im Regelfall jedes Mal Gebühren von derzeit 15 Euro fällig.

Bitte beachten Sie, dass es noch die Möglichkeit gibt, einen sogenannten Allgemeinen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, der zwar grundsätzlich in ganz Bayern gilt, aber nicht in Gebieten mit erhöhter Wohnungsnachfrage wie z. B. dem Großraum München. Eine Vormerkung für Freising ist mit dem Allgemeinen Wohnberechtigungsschein allein jedoch nicht verbunden.

Weitere Auskünfte geben Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne.


Angelegenheiten der Sozialversicherung

Das Bürgerbüro bietet für alle Bürger, die in Freising wohnen bzw. arbeiten, Auskünfte in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung. Es werden Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung mit dem Bürger erstellt, Sachverhalte aufgeklärt, Beweismittel beigefügt, entscheidungserhebliche Tatsachen ermittelt und die Unterlagen an den Versicherungsträger weitergeleitet.

Weiterhin erhalten Sie Informationen und Hilfestellung zu folgenden Themen:

  • Kontenklärungen
  • Rentenauskünfte / Renteninformationen
  • Versorgungsausgleich
  • Kindererziehungszeiten
  • ausländische Rentenanträge
  • Unfalleinvernahmen für Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke (bitte unbedingt Originaldokumente und Ausweis mitbringen!)
  • Zeugeneinvernahmen für Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Handwerkerfragebögen
  • Widersprüche
  • Klagen (Sozialgericht)
  • Anträge auf Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz
  • Beitragserstattungen

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind

  • Altersrente mit dem 65. Lebensjahr
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Altersrente für Frauen
  • Erwerbsminderungsrente
  • Witwen- und Witwerrente
  • Erziehungsrente
  • Waisenrente

Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass. Sämtliche Versicherungsunterlagen und möglicherweise bereits vorhandenen Versicherungsverlauf oder Rentenbescheide.

Kosten
Auskunft, Beratung und Hilfestellung bei allen sozialversicherungsrechtlichen Anträgen ist kostenfrei.

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