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Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) werden für das gesamte Stadtgebiet Freising die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, er weist jedoch keine unmittelbare Außenwirkung für die Öffentlichkeit auf.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Freising wurde am 15.09.1998 wirksam und liegt zur Zeit auf aktualisierter Datengrundlage in der Fassung vom 01. Juni 2005 als sog. informeller Flächennutzungsplan vor, der alle bis dahin rechtswirksamen Änderungen berücksichtigt. Er beinhaltet einen verbindlichen Landschaftsplan, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt. Ihm ist ein Erläuterungsbericht beigefügt.
Erläuterungsbericht
Flächennutzungsplan Teil Nord, Maßstab = 1:10000
Flächennutzungsplan Teil Süd, Maßstab = 1:10000
Bebauungsplan
Während der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die städtebauliche Entwicklung nach Art der Nutzung für das gesamte Stadtgebiet darstellt, regelt der Bebauungsplan konkret die zulässige Art der Nutzung, das Maß und die Anordnung der Bebauung, die Erschließung von Grundstücken und die Grünordnung für ein begrenztes Teilgebiet der Stadt. Die Bebauungspläne (verbindlich) werden hierbei aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitend) entwickelt.
Ein Bebauungsplan betrifft als Rechtsnorm den einzelnen Bürger direkt. Seine Festsetzungen sind für Grundstückseigentümer und Bauwillige rechtsverbindlich und stellen eine maßgebliche Grundlage für die Entscheidung über Baugesuche dar.
Rechtsgültige Bebauungspläne der Stadt
Falls Ihnen die Nummer des gesuchten Bebauungsplans nicht bekannt ist, finden Sie hier einen Übersichtsplan sowie eine Liste über alle rechtsgültigen Bebauungspläne.
Bebauungspläne 0-49
Bebauungspläne des Landkreises
Sonstige Satzungen nach Baugesetzbuch(BauGB)
Das Baugesetzbuch stellt auch die Rechtsgrundlage für weitere Satzungen dar. Für das Stadtgebiet Freising liegen folgende Satzungen vor:











