Das Standesamt Freising beurkundet die Geburt eines Kindes, wenn dieses im Stadtgebiet Freising oder Gemeindegebiet Langenbach geboren wurde.

Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche dem Standesamt des Geburtsortes mitgeteilt werden.
Auch Kinder, die nicht lebend zur Welt kommen, werden registriert.

Geburt im Klinikum Freising
Wenn ein Kind im Klinikum Freising zur Welt kommt, muss die Geburt von der Klinik angezeigt werden. Füllen Sie hierzu bitte die Geburtsanzeige, welche Sie dort erhalten, vollständig aus und reichen Sie das Dokument unterschrieben bei der Klinikverwaltung zur Bestätigung der Angaben und Weitergabe an das Standesamt ein. 

Hausgeburt im Stadtgebiet Freising oder Gemeindegebiet Langenbach
Wenn ein Kind bei einer Hausgeburt zur Welt kommt, müssen die Eltern die Geburt persönlich beim Standesamt des Geburtsorts anzeigen. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Es wird ein Arztbrief oder eine Bestätigung der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, sowie eine schriftliche Erklärung des sorgeberechtigten Elternteils / der sorgeberechtigten Eltern über Vornamen und Familiennamen des Kindes benötigt. 

Vornamenswahl des Kindes
Beachten Sie bitte, dass eine einmal getroffene Vornamenswahl durch die Unterschrift der Eltern auf der Geburtsanzeige verbindlich ist.


Die Beurkundung einer Geburt erfolgt erst, wenn alle zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen dem Standesamt vorliegen. 

Anerkennung einer Vaterschaft

Grundsätzlich gilt: 
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig. Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Freistaats Bayern.

Anzeige einer Fehlgeburt (Sternenkind)

Wenn ein Kind vor Vollendung der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren wurde und ein Gewicht von unter 500g bei der Geburt hatte, besteht die Möglichkeit der Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt. In diesem Fall können Sie mit uns einen Termin vereinbaren.

Ihr Kontakt

Christine Schuhbauer
Telefon 08161/54-43 101

Lisa Fraunhofer
Telefon 08161/54-43 100

Gebühren

  • Erteilung einer Geburtsurkunde: 12 Euro
  • Beurkundung von Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft: gebührenfrei
  • Bescheinigung für "Sternenkinder" (Fehlgeburt): 12 Euro
  • Bescheinigung über das Zurückstellen der Beurkundung einer Geburt: 12 Euro

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