Der Umgang mit Tieren ist ein vielschichtiges Thema. Hier können Sie sich über Vorschriften informieren, erhalten Tipps und Kontaktdaten. Im Mittelpunkt stehen folgende Themen: Fundtiere, gefährliche Tiere, Ratten, Tauben, Hunde und Kampfhunde.

Zuständigkeit in Fällen, bei denen Tiere Schaden erleiden, bzw. in Grundsatzfragen der Tierhaltung: Diese werden federführend vom Veterinäramt im Landratsamt Freising als Fachamt bearbeitet. Die Stadt Freising ist zuständig, wenn eine Gefahr von Tieren ausgeht. Weiterhin zuständig ist die Stadt bei Fundtieren - die Unterbringung und Betreuung von Fundtieren wurden mittlerweile an den Tierschutzverein Freising übergeben.

Fundtiere

Melden Sie ein gefundenes Tier zunächst bei der Stadt Freising sowie der Polizeidienststelle Freising und fragen Sie, wie die Angelegenheit weiter behandelt werden soll.

Zusätzlich sollten Sie den Tierschutzverein Freising kontaktieren, der sich um die Fundtiere der Stadt Freising kümmert (Mail tierheim@tierschutzverein-freising.de oder Telefon 08165/9993760).


Halten gefährlicher Tiere

In Artikel 37 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes schreibt der Gesetzgeber: "Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art oder einen Kampfhund halten will, bedarf der Erlaubnis der Gemeinde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt."

Wild lebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen, zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z.B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.

Wenn Sie beabsichtigen, ein Tier einer wild lebenden Art zu halten, raten wir Ihnen, sich vor dem Kauf ausreichend über die Art der Haltung und die damit verbundenen Auflagen zu informieren. Auch über die artenschutzrechtlichen Vorschriften der Bundesartenschutzverordnung sollte man sich eingehend informiert haben.

Auskünfte erhalten Sie beim Veterinäramt im Landratsamt Freising
veterinaeramt@kreis-fs.de
Tel. 08161/600-123
Fax 08161/600-641


Rattenplage

Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von Gesundheitsschädlingen.

Bei der Bekämpfung der Rattenplage gibt es eine klare Aufgabenteilung: Die Stadtverwaltung ist für die Bekämpfung im gesamten öffentlichen Bereich zuständig und die Eigentümer*innen von Grundstücken für den von ihnen genutzten Bereich.


Tauben

Um eine Überpopulation von Stadttauben zu vermeiden, die häufig zu Problemen durch Kot, Belästigungen durch Lärm und Schäden an Gebäuden führt, werden von Seiten der Stadt Freising verschiedene Maßnahmen durchgeführt. Anliegen ist es, die umwelthygienischen Belange, die Interessen von Bürger*innen, die sich von den Tieren belästigt fühlen, die Gefühle der Taubenfreund*innen und die Bedürfnisse der Tiere gleichermaßen zu berücksichtigen.

Darum gilt weiterhin: Bitte nicht füttern!

Wenn Sie jemanden beobachten, der Tauben füttert, haben Sie bitte den Mut und verweisen auf das bestehende Taubenfütterungsverbot. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in dem Flyer "Leben mit Stadttauben".

Nach oben