Genehmigung von Aufgrabungen
Jede Art von Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) ist genehmigungspflichtig. Dies betrifft zum Beispiel Leitungsverlegungen oder Bordsteinabsenkungen im Bereich von neuen Zufahrten.
Die Ausführung dieser Arbeiten darf nur durch fachlich kompetente Tiefbauunternehmen erfolgen. Ein Nachweis (z.B. Referenzen) hierfür ist auf Verlangen der Genehmigungsstelle mit dem Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung (siehe unten "Forumulare") vorzulegen.
Technische Regeln und Richtlinien
Folgende technische Regeln und Richtlinien sind im Besonderen zu beachten:
- ATB- BeStra (Allgemeine Technische Bestimmungen für die Benutzung von Straßen durch Leitungen und Telekommunikationslinien, Ausgabe 2008)
- ZTV A- StB 12 /Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012)
Für die Bearbeitung Ihres Antrags fallen gemäß der "Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen" Gebühren an.
punktuelle Aufgrabungen | bis 5 m² | 50,00 € |
5 bis 10 m² | 100,00 € | |
Bordsteinabsenkungen | 150,00 € | |
größere Aufgrabungen | 10 bis 100 m² | 200,00 € |
über 100 m² | 250,00 € |
Formulare
Antrag auf Aufgrabegenehmigung: Formular (Dateigröße 179kB)
Abnahme
Unmittelbar nach Fertigstellung der Baumaßnahme ist das Amt für Straßen- und Brückenbau zu informieren. Es erfolgt zeitnah eine gemeinsame Abnahme der in Anspruch genommenen Verkehrsflächen.
Verkehrsrechtliche Anordnung
Bevor mit der Aufgrabung begonnen werden kann, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Verkehrsbehörde der Stadt Freising zu beantragen.