Das Bürgerbüro Freising stellt (erweiterte) Meldebescheinigungen sowie steuerliche Lebensbescheinigungen aus und gibt außerdem eine (erweiterte) Melderegisterauskunft. Weiterhin informieren wir auf dieser Seite zum Thema An-, Ab- und Ummeldung des Wohnorts.  

Meldebescheinigung

Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung und Lebensbescheinigung sind Auszüge aus dem Datenbestand des Melderegisters über eine/n bestimmten Einwohner*in. Die steuerliche Lebensbescheinigung hingegen bescheinigt, dass der/die Einwohner*in am Leben ist.
 
Die Meldebescheinigung wird zur Vorlage bei Behörden, die erweiterte Meldebescheinigung für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt benötigt. Die Lebensbescheinigung dient zur Vorlage bei den Rentenversicherungsträgern.

Der Antrag kann schriftlich, durch persönliche Vorsprache oder durch eine/n Bevollmächtigte*n gestellt werden. Bei persönlichem Erscheinen ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen und eine schriftliche Vollmacht sowie den Ausweis des/der Vollmachtgeber*in vorzulegen.
 
Voraussetzungen
Bescheinigungen werden nur Personen ausgestellt, die in Freising amtlich gemeldet sind.
 
Erforderliche Unterlagen
keine
 
Kosten
je Meldebescheinigung 5 Euro
Die Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Vorlage bei einem gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist gebührenfrei.


Meldeauskünfte

Wer in Freising gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. 

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt die Meldebehörde folgende Auskünfte:

Einfache Melderegisterauskunft:

  • Vor- und Familienname
  • Anschriften
  • akademischer Grad

Erweiterte Melderegisterauskunft:
Macht der Antragsteller ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft, können auch über weitere Daten Auskünfte erteilt werden. 
Natürlich können Sie auch eine Auskunft über eine Vielzahl von namentlich bekannten Einwohner*innen beantragen (z.B. Klassentreffen). Auch hier müssen die Personen jedoch eindeutig namentlich identifizierbar sein. Nicht zulässig ist z.B. eine Anfrage über die Bewohner (namentlich unbekannt) eines bestimmten Hauses (d.h. nur die Adresse als "Suchkriterium").

Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Sie können daher auf telefonische Anfragen nicht erteilt werden. Die Kosten hat der/die Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
 
Erforderliche Unterlagen
Möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person (Name, Vorname und wenn möglich das Geburtsdatum).

Kosten
Einzelauskunft 10 Euro


Wohnungswechsel

Die An-, Um- oder Abmeldung ist gebührenfrei und hat grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.

Bei Umzügen innerhalb des Bundesgebietes ist es nicht erforderlich, sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, welche die bisherige Meldebehörde verständigt. Die Meldebehörden nehmen Anmeldungen deshalb ohne die Vorlage von Abmeldebestätigungen entgegen. Wird die Hauptwohnung ins Ausland verlegt, bleibt die Pflicht zur Abmeldung wie bisher bestehen. Ebenso ist eine Nebenwohnung abzumelden, wenn diese aufgegeben wird.

Eine Ummeldung liegt immer dann vor, wenn sich auch die bisherige Wohnung in Freising befindet. Die Ummeldung kann direkt beim Bürgerbüro vorgenommen werden. Bei meldepflichtigen Personen unter 16 Jahren ist die Ummeldung vom gesetzlichen/der gesetzlichen Vertreter*in (in der Regel beide Eltern) vorzunehmen. Die Ausweise (Kinderausweise), sowie die Personalausweise bzw. Reisepässe der gesetzlichen Vertreter*in sind mit vorzulegen.

Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.

Fristen
Anmeldung innerhalb von 2 Wochen.

Erforderliche Unterlagen
Pass bzw. Personalausweis zur Wohnort- bzw.  Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen.

Wohnungsgeberbestätigung
Wer umzieht, muss dies nicht mehr nur einfach beim Bürgerbüro melden – er/sie benötigt dafür auch eine Bestätigung des/der Vermieter*in. Diese sind ihrerseits verpflichtet, eine solche Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen auszustellen, wenn ein/e neue/r Mieter*in ein- oder auszieht. 

Ihr Kontakt

Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161/54-0
buergerbuero@freising.de 


Für einen Besuch im Bürgerbüro ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Termine können wie folgt vereinbart werden
Online-Termin-Reservierung
telefonisch unter 08161-54-0


Nach oben