Deutsch lernen - aber wie?
Sie sind neu nach Deutschland gekommen und kennen die deutsche Sprache noch nicht.
Hier finden Sie hilfreiche Infos zu Sprachkursen.
Integrationskurse
Der Integrationskurs ist ein Angebot der Bundesregierung, um Zuwander_innen das Erlernen der deutschen Sprache zu ermöglichen. Er besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. In dem Orientierungskurs werden Grundkenntnisse zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland vermittelt. Am Ende des Integrationskurses wird eine Prüfung abgelegt (Niveau B1).
Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat eine Person aus dem Ausland, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihr z. B. erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus humanitären Gründen erteilt wird.
Ob Sie zum Integrationskurs berechtigt sind, erfahren Sie, wenn Sie sich an die Ausländerbehörde bzw. an das BAMF wenden.
Folgende Stellen dürfen einen Berechtigungsschein ausstellen:
- Ausländeramt (im Landratsamt Freising)
- Jobcenter (im Landratsamt Freising)
- Bundesverwaltungsamt (für Spätaussiedler)
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Schritte zur Teilnahme am Integrationskurs
- Den Berechtigungsschein einholen. Den gibt es entweder beim Ausländeramt, im Jobcenter oder direkt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (hier geht es zur Seite des Bundesamts mit Formularen und Anträgen zum Download).
Kursträger in Freising:
- CBZ (Erdinger Str. 84 | 85356 Freising | Tel. 08161 84610 | freising©cbz-gruppe,de)
- VHS (Kammergasse 12 | 85354 Freising | Tel. 08161 4907-0 | vhs©vhs-freising,org)
- HvMzM (Obere Haupstr. 3/3.OG | 85354 Freising | Tel. 089 189179862 | mbe.freising©hvmzm,de)
- bfz (Untere Hauptstraße 34 | 85354 Freising | Tel. 08161 4889-0 | info-in©bfz,de)
Sie können den Kursträger frei wählen.
- Termin zum Einstufungstest bei einem Kurs-Anbieter erfragen und ablegen. Danach erfolgt die Level- bzw. die Modulzuweisung. Wichtig: Berechtigungsschein mitbringen. Einstufungstests finden jeden Mittwoch in der VHS Freising statt.
- Anmeldung direkt beim Kursträger
Zur Anmeldung mitbringen: Personalausweis, Berechtigungsschein für Integrationskurs, Alg II Bescheid für Kostenbefreiung
In München gibt es natürlich ein breiteres Angebot, z.B. für Akademiker_innern, Ferienkurse (VHS) etc. Aber auch in Freising finden Sie Schnell- und Wochenendkurse ( --> CBZ - Computer Bildungszentrum).
Man durchläuft bis zu 6 Module (mit je 100 Unterrichtsstunden).
Nach jedem Modul ist es in Absprache mit dem Lehrer möglich, die Schule zu wechseln, das Modul zu wiederholen oder eine Pause einzulegen.
Kosten / Befreiung vom Kostenbeitrag
Der Selbstkostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (eine UST = 45 Minuten) beträgt ca.1,95 EUR. Ein allgemeiner Kurs besteht aus 700 Stunden. Sie müssen den Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können den Beitrag auch pro Kursabschnitt (ein Kursabschnitt = 100 Unterrichtsstunden) zahlen.
Eine Befreiung von den Kurskosten kann beim BAMF unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
- Bezug von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Bezug von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) oder
- Unzumutbare Härte unter Berücksichtigung der persönlichen Umstände und wirtschaftlichen Situation.
Weitere Informationen zu den Integrationskursen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.