Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim zuständigen Wohnsitzstandesamt entgegengenommen. Ihre Austrittserklärung wird hierbei vom Standesbeamten beurkundet. Daraus resultiert, dass ein persönliches Erscheinen für Ihre Austrittserklärung notwendig ist.
Für die Beurkundung eines Kirchenaustritts ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Kosten für einen Kirchenaustritt belaufen sich derzeit auf 31,-- Euro.

Sofern Sie eine Lohnsteuerkarte besitzen, bringen Sie diese bitte bereits zu Ihrer Kirchenaustritterklärung mit.

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