Todesfall

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ossi Bensch unter der Tel.: 54-43 402 gerne zur Verfügung.

Das Standesamt Freising ist für die Beurkundung aller Sterbefälle zuständig, die auf dem Gebiet der Stadt Freising eintreten (Dies gilt auch für Sterbefälle im Ausland, sofern der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in unserem Amtsbereich hatte).

Soweit der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus eintritt, ist er von den Angehörigen oder dem beauftragen Bestattungsinstitut anzuzeigen.

Das Standesamt informiert bei der Beurkundung eines Sterbefalles das Nachlassgericht, die Erbschaftssteuerstelle des Finanzamtes, die Wohnsitzgemeinde sowie das Geburtsstandesamt.

Zur Beurkundung eines Sterbefalles werden grundsätzlich verschiedene Urkunden/Unterlagen benötigt:
- Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
- Sterbefallanzeige
- Nachweis über den Familienstand des Verstorbenen (Bsp. Durch Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde)
- Falls möglich, Ausweise des Verstorbenen (zumindest aber Auskunft über die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen).

O.g. Unterlagen müssen dem Standesamt stets im Original vorgelegt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ossi Bensch unter der Tel.: 54-43 402 gerne zur Verfügung.

 

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