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Westtangente Freising
aktualisiert 01.02.2012
Bei der geplanten Westtangente Freising handelt es sich um eine ca. 3,6 km lange Kreisstraße in Sonderbaulast der Stadt Freising. Sie verbindet Thalhauser Straße (St 2084) / Weihenstephaner Ring und B 11 / FS 44. Der Ortsteil Vötting wird in einem ca. 705 m langen Tunnel unterfahren.
Für Freising ist die Westtangente dringend erforderlich, da im Hinblick auf eine künftige weitere Zunahme des Verkehrs nur mit einer schlüssigen Umfahrung das bereits heute überlastete Straßennetz im Zentrum von Freising (z.B. Johannisstraße, Saarstraße, Münchner Straße) entlastet werden kann.
Zum aktuellen Sachstand:
Durch zwei Anwaltskanzleien war fristgerecht gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 12.06.2008 geklagt worden. Beim Gerichtstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 01.12.2009 mit einer der beiden Kanzleien war zu Gunsten der Regierung von Oberbayern entschieden worden.
Von der anderen Kanzlei war zunächst ein „Ruhen des Verfahrens“ beantragt worden. Auf Grund einer zwischenzeitlich erfolgten außergerichtlichen Einigung mit sämtlichen Mandanten wurde die Klage aktuell zurückgezogen.
Am 28.03.2011 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München daher das Verfahren eingestellt. Somit ist der Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern rechtskräftig, es besteht „Planreife“ für die Stadt Freising. Dies bedeutet auch eine rechtliche Grundlage für den erforderlichen, noch teilweise durchzuführenden Grunderwerb.
Im Herbst 2011 hat der Landkreis einer Kostenbeteiligung am Projekt Westtangente zugestimmt. Diese Beteiligung beträgt 50% der für die Stadt Freising verbleibenden "Restkosten", also Kosten, die nicht durch Zuschüsse oder freiwillige Leistungen Dritter gedeckt sind, wie z.B. die Planungskosten.
Die nächsten Schritte
Als nächste Schritte stehen die Festlegung der Finanzierung, die Abklärung der tatsächlichen Zuschusshöhe durch die Förderprogramme (BayGVFG, FAG) sowie die Durchführung des erforderlichen Grunderwerbs an.
Der Hauptausschuss hat daher in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.04.2011 dem Stadtrat mehrheitlich empfohlen, den noch nicht abgeschlossenen Grunderwerb innerhalb einer angemessenen Frist mit den bisherigen Zahlen und Modalitäten auf freiwilliger Basis abzuschließen. Zur vorläufigen Deckung der erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1,35 Millionen Euro soll ein Teil der im Haushalt 2011 eingestellten Planungsmittel verwendet werden.
Diesem Empfehlungsbeschluss wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 12.05.2011 mehrheitlich entsprochen.
Der noch erforderliche Grunderwerb kann somit nun vorangetrieben werden.
Parallel sollen weitere geologische Untersuchungen durchgeführt werden, die insbesondere für die weiteren Fachplanungen im Tunnelbereich erforderlich sind (Pumpversuche). Hierfür hat der Hauptausschuss Mittel in Höhe von 650.000 Euro genehmigt. Die weiteren geologischen Untersuchungen sollen nun voraussichtlich ab Spätwinter / Frühjahr 2012 durchgeführt werden.
Nach dem Empfehlungsbeschluss des Hauptausschusses hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.09.2011 dem Projekt Westtangente entsprechend dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom März 2011 vorerst und vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung und der bisher erwarteten Zuschüsse und Subventionen mit einer geschätzten Projektsumme in Höhe von ca. 76,6 Mio. € zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Zuschussantrag noch im laufenden Haushaltsjahr 2011 zu stellen, die erforderlichen Haushaltsmittel ab 2012 im Haushalt vorzusehen und ggf. fortzuschreiben, die künftige Unterhaltsverpflichtung der gesamten Straße mit einem anderen Träger als der Stadt zu regeln sowie das Projekt nach dem Bewilligungsbescheid durch die Regierung von Oberbayern und dem zwischenzeitlich vorliegenden Beschluss des Kreistages zur Kostenbeteiligung des Landkreises im Stadtrat dann nochmals zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.
Ergänzend hat der Stadtrat festgehalten, dass keine Maßnahmen begonnen werden dürfen, die im Falle einer ggf. negativen abschließenden Beschlussfassung zu einem wesentlichen finanziellen Schaden für die Stadt führen würden. Ausgenommen davon sind der Grunderwerb, bereits beschlossene Maßnahmen, darunter die Durchführung von Pumpversuchen, sowie die Erstellung der für den Zuschussantrag erforderlichen Unterlagen.
Der Zuschussantrag wurde am 15.12.2011 eingereicht, mit dem Bewilligungsbescheid der Regierung von Oberbayern ist im Frühsommer 2012 zu rechnen. Auch die erforderlichen Finanzmittel für die weiteren Planungen, den Grunderwerb und ggf. vorbereitende Maßnahmen wurden im Haushalt 2012 und den Folgejahren vorgesehen. Der Haushalt für das Jahr 2012 ist zwischenzeitlich genehmigt.
Mit den somit zur Verfügung stehenden Mitteln wird versucht, den restlichen noch erforderlichen Grunderwerb auf freiwilliger Basis innerhalb der nächsten Monate abzuwickeln.
Der Beginn des Straßen- und Tunnelbaus wäre bei abschließender positiver Beschlusslage und Sicherstellung der Finanzierung des Gesamtprojekts aus heutiger Sicht frühestens 2013 möglich (Abschluss Grunderwerb, ergänzende Gutachten, Ausführungsplanung, Europaweite Ausschreibung). Die geplante Bauzeit beträgt ca. vier Jahre. Mit einer Verkehrsfreigabe ist damit nicht vor dem Jahr 2017 zu rechnen.
Vorbereitende Rodungsarbeiten, die Herstellung von Ausgleichsflächen und Grabungen der Bodendenkmalpflege wären schon 2012 durchzuführen.
Lageplan Westtangente Freising(zur Großansicht anklicken)




