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Tiere
Der sicherheitsrechtliche Umgang mit Tieren ist ein vielschichtiges Thema. Grundsätzlich sollte man zwischen zwei Zuständigkeiten unterscheiden:
Die Zuständigkeit bei Fällen, bei denen Tiere Schaden erleiden, bzw. Grundsatzfragen der Tierhaltung, werden federführend vom Veterinäramt im Landratsamt Freising Tel. 08161 600 124 als Fachamt bearbeitet.
Geht eine Gefahr von Tieren aus, liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Freising im Rahmen des Sicherheitsrechts. Derartige Fälle werden vom Amt 31 bearbeitet.
Herr Robert Zellner
robert.zellner©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 00
Fax.08161-54-5 30 00
Frau Roswitha Huber
roswitha.huber©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 01
Fax.08161-54-5 30 00
Frau Karin Sandtner
karin.sandtner©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 03
Fax.08161-54-5 30 00
Sicherheitsrechtliche Belange mit Tieren gibt es in folgenden Kategorien:
● Fundtiere
● Halten von Hunden allgemein
● Halten von Kampfhunden
● Halten gefährlicher Tiere (Schlangen und dergleichen)
● Bekämpfung verwilderter Tauben, inkl. Taubenfütterungsverbot
● Rattenplage










