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Straßenmusik in Freising

Straßenmusik belebt die Innenstadt - Straßenmusik gehört zum Bild einer Innenstadt - Straßenmusik ist ein Stück Lebensfreude - aber Straßenmusik muß das sein was es ist - Musik der man gerne zuhört von Menschen die ihr Instrument beherrschen und die Freude an der Musik haben.
Straßenmusik darf nicht benutzt werden um ein aggressives Bettelverbot zu umgehen, von meist dubiosen Personen die nicht mehr als zwei Musikstücke können und damit nicht nur die Passanten sondern sowohl die Bewohner als auch alle die ihren Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe haben, nerven.
Deshalb behält sich die Stadt Freising vor, individuell zu entscheiden, ob jemand Musik auf öffentlichem Verkehrsgrund machen darf oder nicht. Entscheidend hierfür ist nicht die Auswahl der Musikstücke, sondern entscheidend ist, ob der Musikant überhaupt spielen kann.
Wir freuen uns über jeden Musikanten, der das Stadbild mit seiner Kunst bereichert. Wir erheben für die Erlaubnis keine Gebühren.
Wer in Freising Straßenmusik machen möchte, meldet sich im Amt 31, derzeit noch im 1. Stock, Laubenbräugebäude am Marienplatz.
Telefonisch erreichen Sie uns auch wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren wollen.
Herr Robert Zellner
robert.zellner©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 00
Fax.08161-54-5 32 00
Frau Roswitha Huber
roswitha.huber©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 01
Fax.08161-54-5 32 00









