Obdachlosenfürsorge in Freising

Längst ist Armut in Deutschland kein Randphänomen mehr – zehn Millionen Bundesbürger gelten als arm. Am unteren Ende der Leiter stehen die, denen nicht nur das Geld, sondern auch das Dach über dem Kopf abhanden kam – die Obdachlosen.

Über zehn Millionen Menschen arm oder akut von Armut bedroht – die jüngsten Zahlen für Deutschland hätten deutlicher nicht ausfallen können. Schlechtverdienende und Arbeitslose kämpfen mit exorbitant teuren Mieten und hohen Lebenshaltungskosten. Oft trennt verarmte Menschen nur ein schmaler Grat vom Sturz in die Obdachlosigkeit. Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit und Alkohol sind die typischen Auslöser.


Personen, die in der Stadt Freising aufgrund einer fristlosen Kündigung oder Räumungsklage ihre Wohnung verlieren, können durch das Amt für soziale Angelegenheiten in einer Notunterkunft vorübergehend untergebracht werden.

 Mit der von der Stadt Freising ausgestellten Nutzungsvereinbarung erhalten sie die Gelegenheit, einen Beratungstermin mit einem zuständigen Sozialpädagogen zu vereinbaren.

Diese bietet Ihnen Unterstützung und Hilfestellung in den unterschiedlichsten Bereichen an, um gemeinsam Lösungswege zu finden. Schwerpunkte der Beratung können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen:

Längst ist Armut in Deutschland kein Randphänomen mehr – zehn Millionen Bundesbürger gelten als arm. Am unteren Ende der Leiter stehen die, denen nicht nur das Geld, sondern auch das Dach über dem Kopf abhanden kam – die Obdachlosen.

Über zehn Millionen Menschen arm oder akut von Armut bedroht – die jüngsten Zahlen für Deutschland hätten deutlicher nicht ausfallen können. Schlechtverdienende und Arbeitslose kämpfen mit exorbitant teuren Mieten und hohen Lebenshaltungskosten. Oft trennt verarmte Menschen nur ein schmaler Grat vom Sturz in die Obdachlosigkeit. Krankheit, Scheidung, Arbeitslosigkeit und Alkohol sind die typischen Auslöser.


Personen, die in der Stadt Freising aufgrund einer fristlosen Kündigung oder Räumungsklage ihre Wohnung verlieren, können durch das Amt für soziale Angelegenheiten in einer Notunterkunft vorübergehend untergebracht werden.

 Mit der von der Stadt Freising ausgestellten Nutzungsvereinbarung erhalten sie die Gelegenheit, einen Beratungstermin mit einem zuständigen Sozialpädagogen zu vereinbaren.

Diese bietet Ihnen Unterstützung und Hilfestellung in den unterschiedlichsten Bereichen an, um gemeinsam Lösungswege zu finden. Schwerpunkte der Beratung können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen:

Ø      Schaffung finanzieller Grundlagen (Unterstützung bei der Beantragung von Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Unterhaltsvorschuss etc.)

Ø      Wiederherstellung angemessener Wohnverhältnisse 
Motivation vorhandener Fähigkeiten 

Ø      Sicherung ärztlicher Hilfen und Vermittlung in ambulante Therapien 
Vermittlung und Unterbringung in entsprechende Einrichtungen (Altenheime, Therapieeinrichtungen etc. 

Ø      Kontaktaufnahme zu anderen Fachdiensten 
Schuldnerberatung, bzw. Entschuldungshilfe

Ø      Hausbesuche

Ø      Beratungsstunden in den Notunterkünften vor Ort 

 

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Freising sind:

Amt für soziale Angelegenheiten

Herr Robert Zellner
robert.zellner©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 00
Fax.08161-54-5 32 00

Frau Roswitha Huber
roswitha.huber©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 01
Fax.08161-54-5 32 00

Frau Nergiz Erten (für Menschen mit Migrationshintergrund)

nergiz.erten©freising,de
Tel. 08161-54-4 31 03
Fax.08161-54-5 32 00

   

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