Die Stadt Freising ist für die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) zuständig und kümmert sich auch um die Unterbringung von obdachlosen Personen. Weiterhin engagiert sie sich für den geförderten Wohnungsbau und für genossenschaftliche Wohnprojekte. Diese Rubrik bietet Ihnen nützliche Informationen zu Ausschreibungen, zum Sozialen Wohnen, zur Obdachlosenhilfe sowie dem genossenschaftlichen Wohnungsbau im SteinPark und dem neuen Mehrgenerationenwohnen an der Katharina-Mair-Straße in Lerchenfeld. Weiterhin informieren wir Sie über die Beschränkung für Mieterhöhungen in Freising sowie über das Thema Hauslärm. 

Städtisches Grundstück Lerchenstraße 15

Wir möchten darauf hinweisen, dass das städtische Grundstück "Lerchenstraße 15" nicht zum Verkauf steht. Auf Wunsch der Politik soll dieses im Erbbaurecht vergeben werden. Hierzu wurde bereits seitens der zuständigen Gremien ein entsprechender Beschluss gefasst. Nachdem uns zahlreiche Interessentenanfragen zu diesem Grundstück erreicht haben, ist es uns nicht mehr möglich, Sie persönlich zu informieren, sobald das Grundstück ausgeschrieben wird. Insofern existiert hier keine Interessentenliste.

Ferner müssen wir mitteilen, dass bereits eingegangene Anfragen bei der späteren Ausschreibung keinerlei Berücksichtigung mehr finden. Wir bitten Sie daher, sich auf dieser Seite in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand des Projektes zu informieren.

Derzeit wird das Grundstück gutachterlich bewertet. Dies wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit einer Ausschreibung ist im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen.


Sozialwohnungen

Wer sich bei der Stadt Freising für eine öffentlich geförderte Wohnung (auch: Sozialwohnung) vormerken lassen möchte, muss bei der Stadt einen Wohnungsantrag stellen. Es wird dann in der Regel ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (auch: Vormerkungsbescheinigung) ausgestellt.

Bei der äußerst angespannten Lage bei den Sozialwohnungen in Freising nehmen wir Anträge zwar gerne entgegen, weisen aber darauf hin, dass auch mit  mehrjährigen Wartezeiten gerechnet werden muss. Die Vormerkungsbescheinigung kostet in der Regel eine Gebühr von 15 Euro.

Mehr Infos zum Sozialen Wohnen

Beratungsstelle Wohnungserhalt

Bei Mietschulden und drohendem Wohnungsverlust

Hier können Sie Hilfe in Anspruch nehmen, wenn Sie durch Kündigung und/oder Mietrückstände eventuell Ihre Wohnung verlieren könnten. In der Beratung werden Lösungswege erarbeitet, wobei das oberste Ziel ist, den Wohnraum zu erhalten. 

Weitere Informationen

Obdachlosenhilfe

Die Stadt Freising kümmert sich auch um Fragen rund um das Thema Obdachlosenhilfe. Wann man sie in Anspruch nehmen kann und wann eine befristete Unterbringung möglich ist, erfahren Sie auf einer eigenen Seite.

Mehr zum Thema Obdachlosenhilfe

Mieterhöhungen

Seit 01. August 2013 ist in der Stadt Freising eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zulässig.

Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes hat der Stadtrat imehrheitlich beschlossen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Aufnahme in die Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mietzinserhöhungen auf 15 Prozent zu beantragen. Zum 01. August 2013 ist dann die „Zweite Kappungsgrenzesenkungsverordnung“  in Kraft getreten. Darin ist der Landkreis Freising mit den Städten und Gemeinden Attenkirchen, Eching, Freising, Moosburg, Neufahrn und Rudelzhausen enthalten.


Genossenschaftliches Wohnen

Ziel der Stadt Freising ist es, gemeinschaftliche Wohnformen zu fördern. Im  SteinPark soll in einem Konzeptvergabeverfahren das nördliche Baufeld an eine Genossenschaft vergeben werden. Auf einer eigenen Seite informieren wir ausführlich über diese moderne, zukunftsweisende Wohnform, das Quartier SteinPark sowie die Beteiligungsmöglichkeiten und den aktuellen Projektstand .

Mehr zum genossenschaftlichen Wohnen

Mehrgenerationenwohnen in Lerchenfeld

An der Katharina-Mair-Straße in Freising-Lerchenfeld entstehen bis Ende 2022 insgesamt 115 Wohnungen im städtisch geförderten Mehrgenerationenwohnen. Alle Wohnungen der zukunftsweisenden Anlage sind barrierefrei erreichbar und mit Größen von 33 bis 113 Quadratmetern für verschiedenste Bedürfnisse und Altersgruppen geeignet. Die Wohnungen erweitern noch verschiedene Gemeinschaftsflächen wie ein Kinderspielplatz, begrünte Freiflächen sowie die Möglichkeit für „urban gardening“ im Innenhof und auf den Dachflächen.

Ab 01. April 2022 beginnt das Bewerbungsverfahren. Die Vergabe der Wohnungen vor allem an Bürgerinnen und Bürger, die in Freising wohnen, arbeiten oder studieren, erfolgt nach einem vom Stadtrat beschlossenen Punktesystem. Dieses berücksichtigt zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit oder den Verzicht auf ein Auto und insbesondere auch das Einkommen. 

mehr zum Projekt und zur Bewerbung

Hauslärm

Während nachbarschaftliche Streitigkeiten grundsätzlich in das Zivilrecht fallen, findet beim Hauslärm möglicherweise auch das öffentliche Recht Anwendung. Die Stadt Freising hat eine Hauslärmverordnung erlassen, mit der Verstöße gegen ruhestörende Haus-und Gartenarbeit, Störungen durch zu laute Musik oder Haustierhaltung geahndet werden können. Verstöße gegen diese Verordnung können sowohl bei der Stadt Freising, Amt 32, als auch bei der Polizeiinspektion Freising zur Anzeige gebracht werden. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Stadtverwaltung keine Rechtsberatung im Zivilrecht vornehmen darf.

Bei sonstigem unzulässigen Lärm (unnötiges Laufenlassen von Motoren, Geschrei in einer Wohnung durch Gäste bei einer Party in der Nachtzeit), ist das Landratsamt Freising zuständig. Hier greift vor allem der § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetz. Hier heißt es: Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.



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