Denkmalpflege

Die Große Kreisstadt Freising ist als Untere Denkmalschutzbehörde zuständig für die Prüfung aller denkmalschutzrechtlichen Anträge im Stadtgebiet Freising (einschließlich der eingemeindeten Ortsteile).

Anträge auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis sind deshalb an die Stadt Freising zu richten.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge ist aufgeteilt in Baubereich Nord und Baubereich Süd.

 

Baubereich Nord:

Verwaltung: Herr Gruber, Tel. 08161/5446301

Technik:      Herr Spieß, Tel. 08161/5446303

 

Baubereich Süd:

Verwaltung: Frau Rattenstetter, Tel. 08161/5446302 Mo/Di

Technik:      Herr Bergermeier, Tel. 08161/5446300

 

Übersicht Zuständigkeiten

Zuständigkeiten Innenstadt

 

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