Baugenehmigungen

Die Große Kreisstadt Freising ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Prüfung aller Bauanträge im Stadtgebiet Freising (einschließlich der eingemeindeten Ortsteile).

Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Freising ist der Bauantrag deshalb schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Stadt Freising, Bauaufsicht, einzureichen.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Bauanträge ist aufgeteilt in Baubereich Nord und Baubereich Süd.

 

Baubereich Nord:

Verwaltung: Herr Gruber, Tel. 08161/5446301

Technik:      Herr Spieß, Tel. 08161/5446303

 

Baubereich Süd:

Verwaltung: Frau Rattenstetter, Tel. 08161/5446302 Mo/Di

Technik:      Herr Bergermeier, Tel. 08161/5446300

 

Übersicht Zuständigkeiten

Zuständigkeiten Innenstadt

 

 

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