Freising & Ich
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Baugenehmigungen
Die Große Kreisstadt Freising ist als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Prüfung aller Bauanträge im Stadtgebiet Freising (einschließlich der eingemeindeten Ortsteile).
Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Freising ist der Bauantrag deshalb schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Stadt Freising, Bauaufsicht, einzureichen.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung der Bauanträge ist aufgeteilt in Baubereich Nord und Baubereich Süd.
Baubereich Nord:
Verwaltung: Herr Gruber, Tel. 08161/5446301
Technik: Herr Spieß, Tel. 08161/5446303
Baubereich Süd:
Verwaltung: Frau Rattenstetter, Tel. 08161/5446302 Mo/Di
Technik: Herr Bergermeier, Tel. 08161/5446300










