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Die Stadt Freising und ihre Unternehmenstätigkeit
Zur effizienteren Erfüllung bestimmter Aufgaben der kommunalen Daseinsfürsorge sowie zur regionalen Förderung des Wirtschaftsstandorts Freising engagiert sich die Stadt Freising in einer Reihe von kommunalen Unternehmen.
Die Bandbreite direkter Beteiligungen reicht dabei von einer Minderheitsbeteiligung an der Fördergesellschaft IZB mbH über die Führung von Tochtergesellschaften in privatrechtlicher Form wie die WVG* und die Stadtbau Freising GmbH bis hin zu den Eigenbetrieben Stadtwerke Freising und Stadtentwässerung Freising .
Während die beiden Eigenbetriebe die klassischen kommunalen Aufgaben der Ver- und Entsorgung erfüllen, sprich die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Strom und Gas bzw. die Abwasserentsorgung durch den Betrieb eines Klärwerks, widmen sich die WVG und die Stadtbau Freising GmbH der Aufgabe, für die Freisinger Bürger günstigen Wohnraum bereitzustellen. Derzeit verfügen die beiden Gesellschaften zusammen über ein Volumen von fast 700 Wohnungen, wobei sie in Zusammenarbeit mit der Stadt Freising auch in Zukunft weiter in den Ausbau des Wohnungsbestands investieren. So wird z. B. die Stadtbau Freising GmbH in den kommenden Jahren ihr Wohnungsangebot von derzeit 43 auf 111 Wohnungen erhöhen.
In der Beteiligungsstruktur der Stadt Freising nehmen die Stadtwerke Freising eine Sonderrolle ein. Neben der Versorgung der Bürger mit Wasser und dem Bäderbetrieb fungiert der Eigenbetrieb als Holding für weitere kommunale Unternehmen. So befinden sich z. B. unter dem Dach der Stadtwerke Freising die Freisinger Parkhaus und Verkehrs-GmbH, welche die Bürger unter anderem mit günstigen öffentlichen Nahverkehrsangeboten versorgt.
Einmal jährlich legt die Stadt Freising zur Offenlegung ihrer Tätigkeit durch kommunale Unternehmen einen Beteiligungsbericht auf. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2010 steht auf diesen Internetseiten zum Herunterladen bereit.
Des Weiteren können Sie sich anhand der grafischen Übersicht über die Beteiligungsunternehmen einen Überblick über die städtischen Beteiligungen verschaffen.
Die Sparkasse Freising stellt als Anstalt öffentlichen Rechts keine Beteiligung der Stadt Freising dar. Die Stadt und der Landkreis Freising sind jedoch jeweils zu 50% Gewährträger, d. h. sie haften für Verbindlichkeiten der Sparkasse Freising, wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
* Wohnungsbau- und -verwaltungsgesellschaft mbH der Stadt Freising & Co. Immobilien KG









