Freising & Ich
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Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Öffentlich geförderte (Sozial-) Mietwohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden überlassen werden, die von der zuständigen Stelle benannt wurden oder einen Wohnberechtigungsschein erhalten haben.
Voraussetzungen
Haushalte - Personen mit geringem Einkommen
Erforderliche Unterlagen
Mietvertrag
Einkommensnachweis sämtlicher Haushaltsangehöriger
Kosten
13,00 Euro
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Zuständigkeit
Bürgerhilfstelle
Obere Hauptstr. 2
Rathaus, EG, Zimmer 4
Tel: 08161-54435-03/04
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