Freising & Ich
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Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Die Ämter für Versorgung und Familienförderung stellen auf Ihren Antrag Behinderungen und den Grad der Behinderung fest, wenn Sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz in Bayern haben.
Voraussetzung
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung von mindestens 50%) durch das Amt für Versorgung und Familienförderung.
Erforderliche Unterlagen
Lichtbild, Personalausweis
Rechtsgrundlagen
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
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- Franziska Dufter

- Daniela Kunert
Zuständigkeit
Bürgerhilfstelle
Obere Hauptstr. 2
Rathaus, EG, Zimmer 2
Tel: 08161-5443500
Tel: 08161-5443501
franziska.dufter©freising,de
daniela.kunert©freising,de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00-12.00
Donnerstag zusätzlich 14.00-18.00 Uhr










