Parken auf Behindertenparkplätzen

Beschreibung
Als Stadt Freising stellen wir in den meisten unserer Anlagen ausreichend Behindertenparkplätze zur Verfügung. So ermöglichen wir auch Menschen mit Handicap ein Parken ohne Hindernisse.

Die Parkberechtigung ist durch amtlichen (blauen) Parkausweis, deutlich sichtbar ausgelegt im Fahrzeug, nachzuweisen.

Voraussetzungen
Eintrag der Merkmale "aG" oder "BI" im Schwerbehindertenausweis. Für bestimmte Personenkreise, die vergleichbar in der Gehfähigkeit beeinträchtigt sind, wie Personen mit "aG"-Vermerk, können ebenfalls Parkausweise erteilt werden. Auskünfte erteilen die Ämter für Versorgung und Familienförderung sowie die Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen
Einstufungsbescheides des Amtes für Versorgung und Familienförderung, Foto des Antragstellers.

Rechtsgrundlagen
§§ 12 Abs. 3, 4 Abs. 1 Nr. 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § Polizeiaufgabengesetzes (PAG).
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Franziska Dufter
Daniela Kunert

Zuständigkeit
Bürgerhilfstelle
Obere Hauptstr. 2
Rathaus, EG, Zimmer 2
Tel: 08161-5443500
Tel: 08161-5443501
franziska.dufter©freising,de
daniela.kunert©freising,de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00-12.00
Donnerstag zusätzlich 14.00-18.00 Uhr

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