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Führungszeugnisse
Beschreibung
Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde beantragen können.
Wird das Führungszeugnis von Ihnen zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es der Behörde unmittelbar übersandt. Auf Verlangen kann Ihnen jedoch, als Antragsteller, Einsicht in das Führungszeugnis gewährt werden.
Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen. Dabei müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis vorlegen.
Effektiver Kinder- und Jugendschutz durch erweitertes Führungszeugnis
Seit 1. Mai 2010 wurde ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Zum Führungszeugnis können allgemein noch folgende Erläuterungen gegeben werden:
Voraussetzungen
Vollendung des 14. Lebensjahres;
bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen;
Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden,
Vorlage von Pass oder Personalausweis ist erforderlich
Fristen
Bearbeitungsdauer ca. 1 - 2 Wochen
Erforderliche Unterlagen
Identitätsnachweis (Pass / Personalausweis)
Kosten
13 EURO
Rechtsgrundlagen
§ 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
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- Bürgerbüro Freising
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Marienplatz 1, EG
Tel: 08161-5443321
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